Förderbereich 1

Kooperations­vereinbarung

Ziel

Entwicklung einer verbindlichen Kooperationsvereinbarung zwischen Jugendhilfe, Suchthilfe und Gemeindepsychiatrie, um die gesundheitliche Situation der Zielgruppe durch gezielte Vernetzungsarbeit zu verbessern.

Eine verbindliche, strukturierte, miteinander vertraglich aus­gehandelte Kooperations­ vereinbarung zwischen der Sucht- und der Jugendhilfe sowie zwischen der Gemeindepsychiatrie und der Jugendhilfe vor Ort ist unerlässlich, wenn im Sinne des Kindeswohls miteinander gearbeitet wird. Gemeint sind Kooperations­verein­barungen, die sich auf die generelle Zusammenarbeit der Unterstützungssysteme für die Zielgruppe „Kinder und Jugendliche psychisch kranker und suchtkranker Eltern“ in den verschiedenen Rechtskreisen beziehen, beispielsweise im Rahmen von Hilfeplan­gesprächen, mit dem Ziel, kombinierte ineinandergreifende Unterstützungsangebote über den gesamten Verlauf von Kindheit und Jugend zu erreichen.

Akteur*innen, die an der Kooperations­vereinbarung beteiligt sein sollen, sind insbesondere die Jugend- und Suchthilfe mit Blick auf die Zielgruppe Kinder und Jugendliche suchtkranker Eltern bzw. die Jugendhilfe und die sozialpsychiatrischen Dienste der Gesundheits­ämter für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen psychisch kranker Eltern.

Die Praxis zeigt, dass ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Entwicklung einer Kooperationsvereinbarung vor Ort ein gemeinsamer Kommunikationsprozess aller beteiligten Institutionen, Einrichtungen und Behörden ist. So kann es gelingen, dass sich die unterschiedlichen Systeme (Institutionen/Einrichtungen/Behörden) mit ihren jeweiligen spezifischen Aufträgen, Aufgaben und Angeboten am ehesten miteinander vertraut machen, eine gemeinsame Sprache und Zielsetzung entwickeln und die Kooperations­vereinbarung gemeinsam tragen.

Es bedarf eines umfangreichen Ressourceneinsatzes, eine verbindliche Kooperationsvereinbarung vor Ort in einem gemeinsamen Prozess zu entwickeln: Bis sich der Gewinn einer gelingenden Kooperation für alle Beteiligten im beruflichen Alltag auszahlt, ist anfänglich ein umfangreicher Prozess sowohl innerhalb der eigenen Institution als auch zwischen den an diesem Prozess beteiligten Institutionen/­Einrichtungen/­Behörden nötig. Gleichzeitig sind Kooperationsstrukturen „pflegebedürftig“, dies gerade zu Anfang, wenn die Abläufe und Handhabung noch eher fremd, weil nicht geübt, sind.

Neben den Einrichtungen der Sucht- und Jugendhilfe sowie der Gemeindepsychiatrie können auch Kommunen bzw. kommunale Einrichtungen das Modul Kooperationsvereinbarung beantragen, unter der Voraussetzung, dass die Kommune eine zentrale und steuernde Rolle bei der Entwicklung der Kooperationsvereinbarung einnimmt. Alle in diesem Zusammenhang eingeleiteten Schritte und getroffenen Vereinbarungen müssen dem Ziel des Landes­programms entsprechen, eine nachhaltige Angebotsstruktur für Kinder von suchtkranken und psychisch kranken Eltern zu entwickeln.

Die Entwicklung einer Kooperationsvereinbarung vor Ort ist eine Leitungsaufgabe. Ein Personalkostenzuschuss im Umfang von ca. 255 Stunden sowie ein Zuschuss zu den erforderlichen Sachkosten kann für die zeitintensive Entwicklungsphase beantragt werden. Die maximale Fördersumme für dieses Modul beträgt € 22.650 pro Einrichtung bzw. € 33.975 bei Beantragung der Verlängerung um ein weiteres Jahr (siehe Förderzeitraum und Förderdauer).

Förderzeitraum und Förderdauer

Der Förderzeitraum endet spätestens zum 31.03.2025. Die Förderdauer beträgt maximal 24 Monate. Es besteht die Möglichkeit, bei Darstellung des Bedarfs eine Verlängerung um ein weiteres Jahr zu beantragen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Mittel.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Personalstellenanteile bis maximal € 8.925,- pro Jahr sowie Sitzungskosten (Bewirtung, Verbrauchsmaterial, Druckkosten, Reisekosten) bis zu € 2.400,- pro Jahr.

Einzureichende Dokumente

Bitte nutzen Sie das Online-Antragsformular, dem Sie alle notwendigen Dokumente beifügen. Einzureichen sind:

  • Kalkulation pro beantragtem Modul
  • Finanzplan (siehe Vorlage)
  • antragsbegleitendes Konzept
  • Projekt-/Zeitplan
  • Absichtserklärung für Kooperations­vereinbarung (→ Muster)

Weitere Informationen

Partner*in / Finanzierung

GKV und Landesfachstelle Frauen und Familie BELLA DONNA

Grundsätzlich gelten für die mit GKV-Mitteln geförderten Module des Landesprogramms „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ die allgemeinen Förderkriterien des GKV-Bündnisses für Gesund­heit.

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Sprech­stunde für Online-Beratung

Für den Fall, dass Sie noch Fragen haben, beraten wir Sie gern individuell bei einer Online-Sprechstunde. Zur Termin­vereinbarung schreiben Sie uns einfach eine E-Mail, wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

→ Termin vereinbaren

Online-Info­ver­anstal­tungen

Zur Zeit sind keine Information­sveranstaltungen geplant. Bitte vereinbaren Sie einen individuellen Beratungs­termin.

Kontakt

Sie interessieren sich für das Landesprogramm „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ oder spielen mit dem Gedanken, sich für eines der Module zu bewerben, haben jedoch noch Fragen? Schreiben Sie uns und wir kümmern uns zeitnah um Ihr Anliegen.

Oder Sie nehmen direkt telefonisch
mit uns Kontakt auf unter 0201 248417-2:

Sprechzeiten
Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Mittwoch 12:00 – 16:00 Uhr

Postanschrift:
Landesfachstelle Familie, Geschlechtervielfalt und Sucht BELLA DONNA
Kopstadtplatz 24 -25
45127 Essen

Förderbereich 1

Beratung zur Angebots­kon­zeption

Ziel

Prozesse der Konzipierung, Implementierung und Evaluation der Angebote begleiten.

Honorare und Fahrtkosten für Berater*­innen vor Ort in den Einrichtungen können beantragt werden, wenn für Referent*­innen bzw. Berater*­innen eine einschlägige Erfahrungs­qualifikation i. d. Konzeption und Umsetzung von Angeboten für die Zielgruppe nachgewiesen werden kann.

Prozesse der Konzipierung und Imple­mentier­ung von Angeboten für Kinder sucht- und/oder psychisch erkrankter Eltern erfordern, den komplexen Handlungsbedarf (theoretischer, fachlicher und wissenschaftlicher Hintergrund) in einen möglichst konkreten Handlungsplan zu „übersetzen“. Dieser muss neben den jeweiligen Methoden, Techniken und anzustrebenden Zielen auch die jeweils vorliegenden Rahmenbedingungen der Einrichtung/Institution einbeziehen – umfassend sowohl die strukturellen und räumlichen Situationen vor Ort, als auch die Qualifizierung der Mitarbeitenden.

Für eine möglichst hohe Passgenauigkeit der Angebote ist der Prozess der Konzeptentwicklung bereits entscheidend. Dieser ermöglicht eine konkrete Formulierung der Ziele, der geplanten Arbeitsformen und Methoden sowie der konkreten Angebote und erforderlichen Ressourcen. Eine Klärung des Bedarfs an weiterer Unterstützung, Qualifizierung, Auseinandersetzung und Reflexion ist ebenso bedeutsam für diese Prozesse wie die Auseinandersetzung mit Haltungs­fragen des Teams/der Institution sowie die strukturelle Einbettung der Angebote vor Ort (Kooperation und Vernetzung).

Die Implementierung von Angeboten, also die Umsetzung und auch die „Einbettung“ von neuen Angeboten oder Arbeits­ansätzen als selbstverständlicher Bestandteil in das Angebotsrepertoire einer Einrichtung, erfordert konzeptionelle Vorbereitung. Berücksichtigt werden müssen beispielsweise Fragen nach der Gesamtstrategie einer Organisation ebenso wie die Fragen nach den langfristigen Möglichkeiten einer verlässlichen Angebotsgestaltung (Ressourcen, Perspektiven).

Die Evaluation der jeweiligen Angebote erfasst und bewertet, inwiefern die umgesetzten Konzepte, genutzten Techniken und Methoden sowie der Einsatz der Ressourcen etc. dazu beigetragen haben, die definierten Ziele der Angebote zu erreichen. Gleichermaßen unterstützt sie bei der Frage, wo ggfs. nachgesteuert, modifiziert oder auch erweitert werden kann.

Fördersumme

Zur Unterstützung dieser Prozesse kann eine finanzielle Förderung für externe Berater*innen in Höhe von € 2.000,- im Jahr beantragt werden. Gerne empfehlen wir Ihnen Berater*innen. Darüber hinaus bietet die Landesfachstelle Frauen und Familie BELLA DONNA im Rahmen ihrer Aufgaben fachliche Beratung, Begleitung und Unterstützung beispielsweise in Form von Fortbildungs­angeboten an.

Förderzeitraum und Förderdauer

Der Förderzeitraum endet spätestens zum 31.03.2025. Die maximale Förderdauer für dieses Modul beträgt ein Jahr.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Honorare für Berater*­innen sowie Reisekosten bis zu maximal € 2.000,- pro Einrichtung.

Einzureichende Dokumente

Bitte nutzen Sie das Online-Antragsformular, dem Sie alle notwendigen Dokumente beifügen. Einzureichen sind:

  • Kalkulation pro beantragtem Modul
  • Finanzplan (siehe Vorlage)
  • antragsbegleitendes Konzept
  • Projekt-/Zeitplan
  • Kooperationsvereinbarung oder Absichtserklärung für Kooperations­vereinbarung (→ Muster)

Weitere Informationen

Partner*in / Finanzierung

Beratung im Rahmen der Fortbildungstätigkeit der Landesfachstelle Frauen und Familie BELLA DONNA (Budget Landesfachstelle); GKV-Mittel für externe Referentinnen mit einschlägiger Erfahrungsqualifikation in der Konzeption und Umsetzung von Angeboten für die Zielgruppe.

Grundsätzlich gelten für die mit GKV-Mitteln geförderten Module des Landesprogramms „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ die allgemeinen Förderkriterien des GKV-Bündnisses für Gesund­heit.

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Sprech­stunde für Online-Beratung

Für den Fall, dass Sie noch Fragen haben, beraten wir Sie gern individuell bei einer Online-Sprechstunde. Zur Termin­vereinbarung schreiben Sie uns einfach eine E-Mail, wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

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Online-Info­ver­anstal­tungen

Zur Zeit sind keine Information­sveranstaltungen geplant. Bitte vereinbaren Sie einen individuellen Beratungs­termin.

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Mittwoch 12:00 – 16:00 Uhr

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Landesfachstelle Familie, Geschlechtervielfalt und Sucht BELLA DONNA
Kopstadtplatz 24 -25
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Förderbereich 1

Personal­qualifizierung

Ziel

Qualifizierung zur fachlichen Umsetzung gesundheits-, resilienzfördernder und präventiver Arbeit mit Kindern, sofern diese Qualifizierungen nicht bereits vorliegen (z. B. gezielte Schulung von Multiplikator*innen, Fachkräften, ehrenamtlich tätigen Personen) mit einem inhaltlichen Fokus auf den relevanten Gesundheitsthemen für die Zielgruppe, insbes. ihrer Resilienzförderung.

Förderfähig sind Personalqualifizierungen mit einem inhaltlichen Fokus auf den relevanten Gesundheitsthemen für die Zielgruppe, insbesondere ihrer Resilienz­förderung. Der Bedarf der Qualifizierung für die Umsetzung von Angeboten für Kinder und/oder Jugendliche mit psychisch kranken oder suchtkranken Eltern und die begleitende Elternarbeit muss nachgewiesen werden. Das Modul „Personal­qualifizierung“ kann nur in Kombination mit einem schlüssigen Angebots- und Verstetigungskonzept beantragt werden. Darüber hinaus ist darzulegen, dass durch die geplante Personal­qualifizierung die Qualifizierungs­anforderungen des für die Umsetzung der Angebote einzusetzenden Personals sowie die Qualitäts­anforderungen an die Gruppen­angebote erfüllt werden können.

Die Auseinandersetzung mit der Lebens­situation von Kindern, die mit sucht- und/oder psychisch erkrankten Müttern, Vätern, Eltern auf­wachsen, die Auswirkungen und ggfs. langfristigen Folgen dieser Belastungen berühren eine Vielzahl von komplexen Themen aus unter­schiedlichen Disziplinen. Diese umfassen beispielsweise die Entwicklungs­psychologie, Bindungs­theorie, Resilienz­forschung ebenso wie die Trauma-, Stress- und Geschlechter­forschung als auch neurobiologische, gynäkologische, psychiatrische und sucht­theoretische Grundlagen.

Zielgruppenspezifische, resilienzfördernde Präventionsmaßnahmen können Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, Heraus­forderungen, Belastungen und schwierige Situationen (eher) zu bewältigen und langfristig gesund zu bleiben. Die gezielte Förderung der Mutter-/­Vater-/­Kind-Beziehung, insbesondere in der frühen Kind­heit, kann dazu beitragen, dass Kinder eine sichere emotionale Bindung aufbauen können, die einen Schutzfaktor für kommende Belastungs­situationen und deren Bewältigung darstellt.

Die berufliche Qualifizierung für die Arbeits­felder der Suchthilfe und Gemeinde­psychiatrie umfasst nicht selbst­verständlich eine Qualifizierung in diesen Themen­feldern. Gefördert wird ein Beitrag zu einer anerkannten Weiter­bildung zur gezielten Qualifizierung mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal € 2.500,- pro Einrichtung (beispielsweise für das Beratungs- und Früh­inter­ventions­programm STEEP™ ; die Entwicklungs­psychologische Beratung EPB; SAFE® – Sichere Ausbildung für Eltern o.ä.).

Förderdauer

Der Förderzeitraum endet spätestens zum 31.03.2025. Die Förderdauer ist abhängig von der Dauer der Qualifizierung bzw. ist als einmalige Ausgabe abrufbar.

Was wird gefördert

Die berufliche Qualifizierung für die Arbeits­felder der Suchthilfe und Gemeinde­psychiatrie umfasst nicht selbst­verständlich eine Qualifizierung in diesen Themen­feldern. Gefördert wird ein Beitrag zu einer anerkannten Weiter­bildung zur gezielten Qualifi­zierung mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal € 2.500,- pro Einrichtung (beispielsweise für das Beratungs- und Früh­interventions­programm STEEP™; die Entwicklungs­psychologische Beratung EPB; SAFE® – Sichere Ausbildung für Eltern o.ä.).

Einzureichende Dokumente

Bitte nutzen Sie das Online-Antragsformular, dem Sie alle notwendigen Dokumente beifügen. Einzureichen sind:

  • Kalkulation pro beantragtem Modul
  • Finanzplan (siehe Vorlage)
  • antragsbegleitendes Konzept
  • Projekt-/Zeitplan
  • Kooperationsvereinbarung oder Absichtserklärung für Kooperations­vereinbarung (→ Muster)
  • Nachweis Bedarf Personalqualifikation
  • Informationen über die ausgewählte Fortbildungsmaßnahme (Angebot, Kosten, Verweis Website,…)

Weitere Informationen

Partner*in / Finanzierung

GKV-Mittel

Grundsätzlich gelten für die mit GKV-Mitteln geförderten Module des Landesprogramms „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ die allgemeinen Förderkriterien des GKV-Bündnisses für Gesund­heit.

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Sprech­stunde für Online-Beratung

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Förderbereich 1

Anerkennung als Träger der fr. Jugendhilfe

Ziel

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erhalten und Rahmenvereinbarung mit dem örtlichen Jugendamt (Modul 1.7) abzuschließen

Förderdauer

Der Förderzeitraum endet spätestens zum 31.03.2025. Dauer und Umfang der Beratungsleistungen, die in Anspruch genommen werden können, ist abhängig vom individuellen Bedarf der Einrichtung und von den Kapazitäten der Referentinnen der Landesfachstelle Frauen und Familie BELLA DONNA.

Was wird gefördert

Beratungen durch die Referentinnen der Landesfachstelle Frauen und Familie BELLA DONNA der Suchtkooperation NRW.

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Sprech­stunde für Online-Beratung

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Förderbereich 1

Rahmen­vereinbar­ung mit dem örtl. Jugend­amt

Ziel

Die Rahmenvereinbarungen zwischen Trägern der Suchthilfe sowie der Gemeindepsychiatrie und öffentlicher Jugendhilfe abzuschließen.

Mit der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe können Einrichtungen der Suchthilfe/­Gemeindepsychiatrie Angebote im Rahmen des SGB VIII für Kinder sucht- oder psychisch kranker Eltern sowie ihre Mütter und Väter umsetzen, zum Beispiel Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII). Als Hilfen zur Erziehung werden sozialpädagogische Angebote bezeichnet, die für Kinder, Jugendliche und ihre Familien im Rahmen von Jugendhilfeleistungen erbracht werden.

Unter der Voraussetzung der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe können Rahmenvereinbarungen mit dem örtlichen Jugendamt abgeschlossen und Leistungen im Rahmen der ambulanten Hilfen (§§ 27 bis 35 SGB VIII) erbracht werden. Diese werden entsprechend der ausgehandelten Rahmenvereinbarungen durch das Jugendamt vergütet. Neben der Einzelfallhilfe kann auch die Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII) mit Kindern und Jugendlichen als eine Leistung der Suchthilfe/Gemeindepsychiatrie vorgehalten werden.

Hilfen zur Erziehung bieten Kindern und Jugendlichen und ihren Familien Unterstützung. Belastete Lebenslagen einer Familie wirken belastend auf alle Familienmitglieder – eine Unterstützung der gesamten Familie ist von daher von großer Bedeutung.

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erfolgt auf der Grundlage des § 75 SGB VIII und muss bei dem örtlichen Jugendamt beantragt werden.

Die erforderlichen Rahmenvereinbarungen über die Hilfen zur Erziehung (Voraussetzungen, Inhalte, die Qualität und die Vergütung der Angebote etc.) werden in einem gemeinsamen Prozess der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) und der freien Träger miteinander ausgehandelt. Für teilnehmende Einrichtungen am Landesprogramm KIPS Prävention NRW, die bisher keine solche Rahmenvereinbarung mit ihrem öffentlichen Jugendhilfeträger abgeschlossen haben, bieten wir eine Erstberatung zu diesem Thema an. Diese Erstberatung findet, abhängig von der Nachfrage in der jeweiligen Förderphase, entweder als Informationsveranstaltung oder Einzelberatung online oder per Telefon statt. Sollten sich im Verlauf der Verhandlungen mit dem Jugendamt weitere Fragen ergeben, stehen wir auch hierfür im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne zur Verfügung.

Förderzeitraum und Förderdauer

Der Förderzeitraum endet spätestens zum 31.03.2025. Dauer und Umfang der Beratungsleistungen, die in Anspruch genommen werden können, ist abhängig vom individuellen Bedarf der Einrichtung und von den Kapazitäten der Referentinnen der Landesfachstelle Frauen und Familie BELLA DONNA.

Was wird gefördert?

Beratungen durch die Referentinnen der Landesfachstelle Frauen und Familie BELLA DONNA der Suchtkooperation NRW.

Einzureichende Dokumente

  • Bitte nutzen Sie das Online-Antragsformular.

Partner*in / Finanzierung

Beratung und Moderation im Rahmen der Referentinnen- und Fortbildungstätigkeit der Landesfachstelle Frauen und Familie BELLA DONNA (Budget Landesfachstelle)

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Online-Info­ver­anstal­tungen

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Förderbereich 1

Vernetzung (obligatorisch)

Ziel

Vernetzung der antragstellenden, am Landesprogramm „KIPS Prävention NRW“ beteiligten Einrichtungen; Koordination der Vernetzung erfolgt durch die Koordinierungsstelle des Landesprogramms „KIPS Prävention NRW“.

Die Vernetzung der am Landesprogramm „KIPS Prävention NRW“ teilnehmenden Einrichtungen ist ein konkretes Ziel des Landesprogramms, entsprechend ist es ein Inhalt sowohl des ersten, als auch des zweiten Förderbereichs. 

Im Wesentlichen zielt die Vernetzung darauf ab, gemeinsam die Erfahrungen mit und aus den Entwicklungen in den jeweiligen Einrichtungen auszutauschen und zu reflektieren sowie gemeinsam von den Erfahrungen der Beteiligten zu lernen. Weiterhin können im Rahmen der Vernetzung Schwierigkeiten in der Umsetzung des Landesprogramms oder einzelner Module sowie ggfs. weitere identifizierbare Problemstellungen aufgegriffen und bearbeitet werden. 

Die konkrete Förderung der Vernetzung, Umsetzung und Organisation leistet die Landesfachstelle Frauen und Familie BELLA DONNA der Suchtkooperation NRW. Die beteiligten Einrichtungen bringen als Eigenmittel ihre Personalressourcen sowie die erforderlichen Ressourcen für die An- und Abreise ein. Es ist mit zwei Präsenz-­ veranstaltungen pro Jahr in Essen zu rechnen.

Auch Einrichtungen, die keine Fördermittel im Rahmen des Landes­programms beantragen, können durch eine Beteiligung am Modul Vernetzung Teil des Landesprogramms werden. Voraussetzung ist der Nachweis einer Übereinstimmung der Zielverfolgung der jeweiligen Einrichtung mit den Zielen des Landesprogramms. Bitte nutzen Sie hierfür unser Formular für die Teilnahme an der Vernetzung.

Förder- bzw. Umsetzungsdauer

Die Teilnahme am Vernetzungsmodul ist für Einrichtungen, die eine Förderung im Rahmen des Landesprogramms „KIPS Prävention NRW“ erhalten, obligatorisch. Die Verpflichtung zur Teilnahme ergibt sich aus dem Förderzeitraum der bewilligten Module.

Einzureichende Dokumente

Bitte nutzen Sie das Online-Antragsformular.

  • Erklärung zur Übereinstimmung der Zielverfolgung von Einrichtung und Landesprogramm (Teil des Antragsformulars)

Partner*in / Finanzierung

Die Fahrtkosten für die Teilnahme an den Vernetzungstreffen werden von den Einrichtungen als Eigenanteil übernommen. Bitte tragen Sie den obligatorischen Eigenanteil in das Antragsformular und in den Finanzplan ein. Zugrunde gelegt werden zwei Treffen pro Jahr in Essen in Präsenz für eine Person (Fahrtkosten, Personalkosten).

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Sprech­stunde für Online-Beratung

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Förderbereich 1

Konzeption & Umsetzung

Ziel

Die Darlegung des Bedarfs, der konzeptionellen Ausrichtung der Angebote und ihrer Einbettung innerhalb der Einrichtung sowie ein Verstetigungskonzept für die dauerhafte Finanzierung der Angebote sind erforderlich. Darüber hinaus sind die Quali­fizierungs­anforder­ungen des für die Umsetzung der Angebote einzu­setzenden Personals sowie die Qualitäts­anforderungen an die Gruppen­angebote zu erfüllen.

Die kontinuierliche und langfristige Umsetzung von Angeboten zur nachhaltigen Prävention und Gesund­heits­förder­ung von Kindern/­Jugend­lichen psychisch kranker und sucht­kranker Eltern stellt hohe An­forder­ungen an die organisationale Strukturen der Einrichtung sowie an personelle Qualifikationen und Ressourcen. Einrichtungen, die solche Gruppen­angebote für betroffene Kinder/­Jugendliche mitsamt der flankieren­den Eltern­arbeit neu auf den Weg bringen möchten, stehen daher eine Vielzahl an Ent­wicklungs­schritten bevor.

Mit den Modulen „Starthilfe für Personal- und Sachausgaben“ (Modul 1.1) und „Konzeption und Umsetzung“ (Modul 1.2) wollen wir Einrichtungen durch eine möglichst umfassende halbjährige Förderung die Zeit geben, die erforderlichen Vorarbeiten ohne den finanziellen Druck der Refinanzierung durch­zuführen. Hierbei handelt es sich um Einrichtungen, die noch nicht Träger der freien Jugendhilfe sind und noch keine Rahmenvereinbarung mit dem Jugendamt sowie noch keine Kooperationsvereinbarung geschlossen haben.

Ab dem 7. Monat der Förderung wird diese sukzessive reduziert, und zwar in dem Maße, wie die Möglichkeiten zur Eigen­finanzierung durch Fach­leistungs­stunden aufwächst. Mit der Mischfinanzierung durch GKV-Mittel und Mittel der Stiftung Wohlfahrtspflege, die bei der zeitgleichen Umsetzung beider Module erreicht wird, kann dies gelingen. Es ist jedoch auch möglich, lediglich das Modul 1.2 „Konzeption und Umsetzung“ zu beantragen.

Aufgaben

Die Aufgabe der einzurichtenden Personalstelle es ist, die erforderlichen organisationalen, strukturellen und räumlichen Vorbereitungen für die Umsetzung von Angeboten zu steuern, die bedarfsgerechten Angebote konzeptionell zu entwickeln, Qualifizierungsbedarfe zu identi­fizieren und ggf. passgenaue Personal­qualifizier­ungen auf den Weg zu bringen, die für eine erfolgreiche Umsetzung erforderliche Vernetzung mit den relevanten Akteur*innen vor Ort herzustellen sowie die Zugangswege zur Zielgruppe zu erschließen. Auch die Anerkennung als Träger der freien Ju­gend­hilfe ist zu beantragen und die Rahmen­vereinbarung mit dem Jugendamt auf den Weg zu bringen. Auf diese Weise sollen nicht nur Angebote selber, sondern ebenso die für ihre Umsetzung erforderlichen Ressourcen (Personal- und Sachkosten) langfristig wirtschaftlich abgesichert werden. Dies ist möglich, wenn der Träger anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und Anbieter von Erziehungs­hilfen (§§ 27 ff SGB VIII) ist, auf dieser Grundlage Fach­leistungs­stunden für das Jugendamt erbringt und diese ent­sprech­end vergütet bekommt. Alternative nachhaltige Finan­zier­ungs­wege sind möglich.

Konkrete Aufgaben für dieses Modul 1.2:
Der eine Aufgabenbereich hat einen unmittelbaren Bezug zu den Angeboten für Kinder und Jugendliche aus sucht- und psychisch belasteten Familien. Er umfasst die Konzeption der Gruppenangebote, die Schaffung von Zugangswegen zur Zielgruppe und Akquise der betroffenen Familien und Kinder sowie den Beginn der Umsetzung und die Etablierung der Angebote.

Förderziele und Fördervoraussetzungen im Verlauf der Umsetzung:

bis Mitte 6. Monat: Nachweis, dass Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe vorliegt; Raum­planung und Konzept­erstellung für Kinder-/­Jugend­gruppen sind abgeschlossen

bis Mitte 6. Monat: Nachweis, dass Rahmen­verein­barung mit dem zuständigen Jugendamt vorliegt; Raum- und Material­ausstattung sind soweit umgesetzt, dass Kinder-/­Jugendgruppen starten können

ab 6. Monat: mindestens eine Familie im Rahmen der Erziehungshilfen (§§ 27 ff SGB VIII) in der Betreuung (oder vergleichbare nachhaltige Finanzierung)

ab 8. Monat: mindestens drei Familien im Rahmen der Erziehungshilfen (§§ 27 ff SGB VIII) in der Betreuung (oder vergleichbare nachhaltige Finanzierung)

Fördersumme

Die maximale Fördersumme für das Modul 1.2 beträgt € 39.270 pro Einrichtung.

Förder- bzw. Durch­führungs­dauer bzw. und Förder­zeit­raum:

Der Förderzeitraum endet spätestens am 31.03.2025. Die längstens mögliche Förder- bzw. Durchführungsdauer je Einrichtung beträgt für dieses Modul zwei Jahre bzw. 24 Monate.

Einzureichende Dokumente

Bitte nutzen Sie das Online-Antragsformular, dem Sie alle notwendigen Dokumente beifügen. Einzureichen sind:

  • Kalkulation (siehe Vorlage)
  • Finanzplan (siehe Vorlage)
  • antragsbegleitendes Konzept
  • Projekt-/Zeitplan
  • Kooperationsvereinbarung oder Absichtserklärung für Kooperations­vereinbarung (→ Muster)

Weitere Informationen

Partner*in / Finanzierung

Förderung: GKV-Mittel für anteilige, zweck­gebundene Personal- und Sachausgaben

Grundsätzlich gelten für die mit GKV-Mitteln geförderten Module des Landesprogramms „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ die allgemeinen Förderkriterien des GKV-Bündnisses für Gesund­heit.

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Sprech­stunde für Online-Beratung

Für den Fall, dass Sie noch Fragen haben, beraten wir Sie gern individuell bei einer Online-Sprechstunde. Zur Termin­vereinbarung schreiben Sie uns einfach eine E-Mail, wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

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Oder Sie nehmen direkt telefonisch
mit uns Kontakt auf unter 0201 248417-2:

Sprechzeiten
Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Mittwoch 12:00 – 16:00 Uhr

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Kopstadtplatz 24 -25
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Förderbereich 1

Starthilfe für Per­sonal- und Sach­aus­gaben

Ziel

Der Aufbau und die Vorbereitung der erforderlichen orga­ni­sationalen Bedingungen und strukturellen Voraussetzungen zur Etablierung von nachhaltigen Angeboten.

Die kontinuierliche und langfristige Umsetzung von Angeboten zur nachhaltigen Prävention und Gesund­heits­förder­ung von Kindern/­Jugend­lichen psychisch kranker und sucht­kranker Eltern stellt hohe An­forder­ungen an die organisationalen Strukturen der Einrichtung sowie an personelle Qualifikationen und Ressourcen. Einrichtungen, die solche Gruppen­angebote für betroffene Kinder/­Jugendliche mitsamt der flankieren­den Eltern­arbeit neu auf den Weg bringen möchten, stehen daher eine Vielzahl an Ent­wicklungs­schritten bevor.

Mit den Modulen „Starthilfe für Personal- und Sachausgaben“ (Modul 1.1) und „Konzeption und Umsetzung“ (Modul 1.2) wollen wir Einrichtungen durch eine möglichst umfassende halbjährige Förderung die Zeit geben, die erforderlichen Vorarbeiten ohne den finanziellen Druck der Refinanzierung durch­zuführen. Hierbei handelt es sich um Einrichtungen, die noch nicht Träger der freien Jugendhilfe sind und noch keine Rahmenvereinbarung mit dem Jugendamt sowie noch keine Kooperationsvereinbarung geschlossen haben.

Ab dem 7. Monat der Förderung wird diese sukzessive reduziert, und zwar in dem Maße, wie die Möglichkeiten zur Eigen­finanzierung durch Fach­leistungs­stunden aufwächst. Mit der Mischfinanzierung durch GKV-Mittel und Mittel der Stiftung Wohlfahrtspflege, die bei der zeitgleichen Umsetzung beider Module erreicht wird, kann dies gelingen. Es ist jedoch auch möglich, lediglich das Modul 1.2 „Konzeption und Umsetzung“ zu beantragen.

Aufgaben

Die Aufgabe der einzurichtenden Personalstelle es ist, die erforderlichen organisationalen, strukturellen und räumlichen Vorbereitungen für die Umsetzung von Angeboten zu steuern, die bedarfsgerechten Angebote konzeptionell zu entwickeln, Qualifizierungsbedarfe zu identi­fizieren und ggf. passgenaue Personal­qualifizier­ungen auf den Weg zu bringen, die für eine erfolgreiche Umsetzung erforderliche Vernetzung mit den relevanten Akteur*innen vor Ort herzustellen sowie die Zugangswege zur Zielgruppe zu erschließen. Auch die Anerkennung als Träger der freien Ju­gend­hilfe ist zu beantragen und die Rahmen­vereinbarung mit dem Jugendamt auf den Weg zu bringen. Auf diese Weise sollen nicht nur Angebote selber, sondern ebenso die für ihre Umsetzung erforderlichen Ressourcen (Personal- und Sachkosten) langfristig wirtschaftlich abgesichert werden. Dies ist möglich, wenn der Träger anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und Anbieter von Erziehungs­hilfen (§§ 27 ff SGB VIII) ist, auf dieser Grundlage Fach­leistungs­stunden für das Jugendamt erbringt und diese ent­sprech­end vergütet bekommt. Alternative nachhaltige Finan­zier­ungs­wege sind möglich.

Konkrete Aufgaben für das Modul 1.1:
Alle zuarbeitenden, rahmenden und vorbereitenden Tätigkeiten. Dieser Auf­gaben­bereich schafft die struk­tur­ellen Vor­aus­setz­ungen, die für eine nachhaltige Etablierung und Absicherung der Angebote erforderlich sind und für diese auf orga­nisationaler Ebene vor Ort in den Ein­richtungen einen Rahmen schaffen. Hierzu zählen die personellen Ressourcen, die für die er­forder­lichen Prozesse zum Abschluss von Rahmen­vereinbarungen oder der An­er­kennung als Jugend­hilfeträger anfallen ebenso wie die Einrichtung der Räuml­ichkeiten, in der die Angebote für die Zielgruppe umgesetzt werden sollen oder die Verantwortung für die Umsetzung der für die Arbeit mit den Zielgruppen geforderten pädagogischen Kompetenzen (Personalqualifizierung).

Einzureichende Dokumente

  • keine; Beantragung erfolgt direkt über die Stiftung Wohlfahrtspflege

Weitere Informationen

Partner*in / Finanzierung

Neben finanziellen Unterstützungen vor Ort ist hier die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW zu nennen. Als Landessozialstiftung fördert sie Träger der Freien Wohlfahrtspflege durch Anschubfinanzierungen.

Die Beantragung der Mittel des Moduls „Starthilfe“ erfolgt nicht über die Koordinierungsstelle des Landesprogramms KIPS Prävention NRW, sondern wird über den jeweiligen Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege unmittelbar an die Stiftung Wohlfahrtspflege gerichtet.

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Sprech­stunde für Online-Beratung

Für den Fall, dass Sie noch Fragen haben, beraten wir Sie gern individuell bei einer Online-Sprechstunde. Zur Termin­vereinbarung schreiben Sie uns einfach eine E-Mail, wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

→ Termin vereinbaren

Kontakt

Sie interessieren sich für das Landesprogramm „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ oder spielen mit dem Gedanken, sich für eines der Module zu bewerben, haben jedoch noch Fragen? Schreiben Sie uns und wir kümmern uns zeitnah um Ihr Anliegen.

Oder Sie nehmen direkt telefonisch
mit uns Kontakt auf unter 0201 248417-2:

Sprechzeiten
Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Mittwoch 12:00 – 16:00 Uhr

Postanschrift:
Landesfachstelle Familie, Geschlechtervielfalt und Sucht BELLA DONNA
Kopstadtplatz 24 -25
45127 Essen