Förderbereich 1

Konzeption & Umsetzung

Ziel

Die Darlegung des Bedarfs, der konzeptionellen Ausrichtung der Angebote und ihrer Einbettung innerhalb der Einrichtung sowie ein Verstetigungskonzept für die dauerhafte Finanzierung der Angebote sind erforderlich. Darüber hinaus sind die Quali­fizierungs­anforder­ungen des für die Umsetzung der Angebote einzu­setzenden Personals sowie die Qualitäts­anforderungen an die Gruppen­angebote zu erfüllen.

Die kontinuierliche und langfristige Umsetzung von Angeboten zur nachhaltigen Prävention und Gesund­heits­förder­ung von Kindern/­Jugend­lichen psychisch kranker und sucht­kranker Eltern stellt hohe An­forder­ungen an die organisationale Strukturen der Einrichtung sowie an personelle Qualifikationen und Ressourcen. Einrichtungen, die solche Gruppen­angebote für betroffene Kinder/­Jugendliche mitsamt der flankieren­den Eltern­arbeit neu auf den Weg bringen möchten, stehen daher eine Vielzahl an Ent­wicklungs­schritten bevor.

Mit den Modulen „Starthilfe für Personal- und Sachausgaben“ (Modul 1.1) und „Konzeption und Umsetzung“ (Modul 1.2) wollen wir Einrichtungen durch eine möglichst umfassende halbjährige Förderung die Zeit geben, die erforderlichen Vorarbeiten ohne den finanziellen Druck der Refinanzierung durch­zuführen. Hierbei handelt es sich um Einrichtungen, die noch nicht Träger der freien Jugendhilfe sind und noch keine Rahmenvereinbarung mit dem Jugendamt sowie noch keine Kooperationsvereinbarung geschlossen haben.

Ab dem 7. Monat der Förderung wird diese sukzessive reduziert, und zwar in dem Maße, wie die Möglichkeiten zur Eigen­finanzierung durch Fach­leistungs­stunden aufwächst. Mit der Mischfinanzierung durch GKV-Mittel und Mittel der Stiftung Wohlfahrtspflege, die bei der zeitgleichen Umsetzung beider Module erreicht wird, kann dies gelingen. Es ist jedoch auch möglich, lediglich das Modul 1.2 „Konzeption und Umsetzung“ zu beantragen.

Aufgaben

Die Aufgabe der einzurichtenden Personalstelle es ist, die erforderlichen organisationalen, strukturellen und räumlichen Vorbereitungen für die Umsetzung von Angeboten zu steuern, die bedarfsgerechten Angebote konzeptionell zu entwickeln, Qualifizierungsbedarfe zu identi­fizieren und ggf. passgenaue Personal­qualifizier­ungen auf den Weg zu bringen, die für eine erfolgreiche Umsetzung erforderliche Vernetzung mit den relevanten Akteur*innen vor Ort herzustellen sowie die Zugangswege zur Zielgruppe zu erschließen. Auch die Anerkennung als Träger der freien Ju­gend­hilfe ist zu beantragen und die Rahmen­vereinbarung mit dem Jugendamt auf den Weg zu bringen. Auf diese Weise sollen nicht nur Angebote selber, sondern ebenso die für ihre Umsetzung erforderlichen Ressourcen (Personal- und Sachkosten) langfristig wirtschaftlich abgesichert werden. Dies ist möglich, wenn der Träger anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und Anbieter von Erziehungs­hilfen (§§ 27 ff SGB VIII) ist, auf dieser Grundlage Fach­leistungs­stunden für das Jugendamt erbringt und diese ent­sprech­end vergütet bekommt. Alternative nachhaltige Finan­zier­ungs­wege sind möglich.

Konkrete Aufgaben für dieses Modul 1.2:
Der eine Aufgabenbereich hat einen unmittelbaren Bezug zu den Angeboten für Kinder und Jugendliche aus sucht- und psychisch belasteten Familien. Er umfasst die Konzeption der Gruppenangebote, die Schaffung von Zugangswegen zur Zielgruppe und Akquise der betroffenen Familien und Kinder sowie den Beginn der Umsetzung und die Etablierung der Angebote.

Förderziele und Fördervoraussetzungen im Verlauf der Umsetzung:

bis Mitte 6. Monat: Nachweis, dass Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe vorliegt; Raum­planung und Konzept­erstellung für Kinder-/­Jugend­gruppen sind abgeschlossen

bis Mitte 6. Monat: Nachweis, dass Rahmen­verein­barung mit dem zuständigen Jugendamt vorliegt; Raum- und Material­ausstattung sind soweit umgesetzt, dass Kinder-/­Jugendgruppen starten können

ab 6. Monat: mindestens eine Familie im Rahmen der Erziehungshilfen (§§ 27 ff SGB VIII) in der Betreuung (oder vergleichbare nachhaltige Finanzierung)

ab 8. Monat: mindestens drei Familien im Rahmen der Erziehungshilfen (§§ 27 ff SGB VIII) in der Betreuung (oder vergleichbare nachhaltige Finanzierung)

Fördersumme

Die maximale Fördersumme für das Modul 1.2 beträgt € 39.270 pro Einrichtung.

Förder- bzw. Durch­führungs­dauer bzw. und Förder­zeit­raum:

Der Förderzeitraum endet spätestens am 31.03.2025. Die längstens mögliche Förder- bzw. Durchführungsdauer je Einrichtung beträgt für dieses Modul zwei Jahre bzw. 24 Monate.

Einzureichende Dokumente

Bitte nutzen Sie das Online-Antragsformular, dem Sie alle notwendigen Dokumente beifügen. Einzureichen sind:

  • Kalkulation (siehe Vorlage)
  • Finanzplan (siehe Vorlage)
  • antragsbegleitendes Konzept
  • Projekt-/Zeitplan
  • Kooperationsvereinbarung oder Absichtserklärung für Kooperations­vereinbarung (→ Muster)

Weitere Informationen

Partner*in / Finanzierung

Förderung: GKV-Mittel für anteilige, zweck­gebundene Personal- und Sachausgaben

Grundsätzlich gelten für die mit GKV-Mitteln geförderten Module des Landesprogramms „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ die allgemeinen Förderkriterien des GKV-Bündnisses für Gesund­heit.

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Sprech­stunde für Online-Beratung

Für den Fall, dass Sie noch Fragen haben, beraten wir Sie gern individuell bei einer Online-Sprechstunde. Zur Termin­vereinbarung schreiben Sie uns einfach eine E-Mail, wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

→ Termin vereinbaren

Kontakt

Sie interessieren sich für das Landesprogramm „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ oder spielen mit dem Gedanken, sich für eines der Module zu bewerben, haben jedoch noch Fragen? Schreiben Sie uns und wir kümmern uns zeitnah um Ihr Anliegen.

Oder Sie nehmen direkt telefonisch
mit uns Kontakt auf unter 0201 248417-2:

Sprechzeiten
Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Mittwoch 12:00 – 16:00 Uhr

Postanschrift:
Landesfachstelle Familie, Geschlechtervielfalt und Sucht BELLA DONNA
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