Förderbereich 1
Konzeption & Umsetzung
Ziel
Die Darlegung des Bedarfs, der konzeptionellen Ausrichtung der Angebote und ihrer Einbettung innerhalb der Einrichtung sowie ein Verstetigungskonzept für die dauerhafte Finanzierung der Angebote sind erforderlich. Darüber hinaus sind die Qualifizierungsanforderungen des für die Umsetzung der Angebote einzusetzenden Personals sowie die Qualitätsanforderungen an die Gruppenangebote zu erfüllen.
Die kontinuierliche und langfristige Umsetzung von Angeboten zur nachhaltigen Prävention und Gesundheitsförderung von Kindern/Jugendlichen psychisch kranker und suchtkranker Eltern stellt hohe Anforderungen an die organisationale Strukturen der Einrichtung sowie an personelle Qualifikationen und Ressourcen. Einrichtungen, die solche Gruppenangebote für betroffene Kinder/Jugendliche mitsamt der flankierenden Elternarbeit neu auf den Weg bringen möchten, stehen daher eine Vielzahl an Entwicklungsschritten bevor.
Mit den Modulen „Starthilfe für Personal- und Sachausgaben“ (Modul 1.1) und „Konzeption und Umsetzung“ (Modul 1.2) wollen wir Einrichtungen durch eine möglichst umfassende halbjährige Förderung die Zeit geben, die erforderlichen Vorarbeiten ohne den finanziellen Druck der Refinanzierung durchzuführen. Hierbei handelt es sich um Einrichtungen, die noch nicht Träger der freien Jugendhilfe sind und noch keine Rahmenvereinbarung mit dem Jugendamt sowie noch keine Kooperationsvereinbarung geschlossen haben.
Ab dem 7. Monat der Förderung wird diese sukzessive reduziert, und zwar in dem Maße, wie die Möglichkeiten zur Eigenfinanzierung durch Fachleistungsstunden aufwächst. Mit der Mischfinanzierung durch GKV-Mittel und Mittel der Stiftung Wohlfahrtspflege, die bei der zeitgleichen Umsetzung beider Module erreicht wird, kann dies gelingen. Es ist jedoch auch möglich, lediglich das Modul 1.2 „Konzeption und Umsetzung“ zu beantragen.
Aufgaben
Die Aufgabe der einzurichtenden Personalstelle es ist, die erforderlichen organisationalen, strukturellen und räumlichen Vorbereitungen für die Umsetzung von Angeboten zu steuern, die bedarfsgerechten Angebote konzeptionell zu entwickeln, Qualifizierungsbedarfe zu identifizieren und ggf. passgenaue Personalqualifizierungen auf den Weg zu bringen, die für eine erfolgreiche Umsetzung erforderliche Vernetzung mit den relevanten Akteur*innen vor Ort herzustellen sowie die Zugangswege zur Zielgruppe zu erschließen. Auch die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ist zu beantragen und die Rahmenvereinbarung mit dem Jugendamt auf den Weg zu bringen. Auf diese Weise sollen nicht nur Angebote selber, sondern ebenso die für ihre Umsetzung erforderlichen Ressourcen (Personal- und Sachkosten) langfristig wirtschaftlich abgesichert werden. Dies ist möglich, wenn der Träger anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und Anbieter von Erziehungshilfen (§§ 27 ff SGB VIII) ist, auf dieser Grundlage Fachleistungsstunden für das Jugendamt erbringt und diese entsprechend vergütet bekommt. Alternative nachhaltige Finanzierungswege sind möglich.
Konkrete Aufgaben für dieses Modul 1.2:
Der eine Aufgabenbereich hat einen unmittelbaren Bezug zu den Angeboten für Kinder und Jugendliche aus sucht- und psychisch belasteten Familien. Er umfasst die Konzeption der Gruppenangebote, die Schaffung von Zugangswegen zur Zielgruppe und Akquise der betroffenen Familien und Kinder sowie den Beginn der Umsetzung und die Etablierung der Angebote.
Förderziele und Fördervoraussetzungen im Verlauf der Umsetzung:
bis Mitte 6. Monat: Nachweis, dass Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe vorliegt; Raumplanung und Konzepterstellung für Kinder-/Jugendgruppen sind abgeschlossen
bis Mitte 6. Monat: Nachweis, dass Rahmenvereinbarung mit dem zuständigen Jugendamt vorliegt; Raum- und Materialausstattung sind soweit umgesetzt, dass Kinder-/Jugendgruppen starten können
ab 6. Monat: mindestens eine Familie im Rahmen der Erziehungshilfen (§§ 27 ff SGB VIII) in der Betreuung (oder vergleichbare nachhaltige Finanzierung)
ab 8. Monat: mindestens drei Familien im Rahmen der Erziehungshilfen (§§ 27 ff SGB VIII) in der Betreuung (oder vergleichbare nachhaltige Finanzierung)
Fördersumme
Die maximale Fördersumme für das Modul 1.2 beträgt € 39.270 pro Einrichtung.
Förder- bzw. Durchführungsdauer bzw. und Förderzeitraum:
Der Förderzeitraum endet spätestens am 31.03.2025. Die längstens mögliche Förder- bzw. Durchführungsdauer je Einrichtung beträgt für dieses Modul zwei Jahre bzw. 24 Monate.
Einzureichende Dokumente
Bitte nutzen Sie das Online-Antragsformular, dem Sie alle notwendigen Dokumente beifügen. Einzureichen sind:
- Kalkulation (siehe Vorlage)
- Finanzplan (siehe Vorlage)
- antragsbegleitendes Konzept
- Projekt-/Zeitplan
- Kooperationsvereinbarung oder Absichtserklärung für Kooperationsvereinbarung (→ Muster)
Weitere Informationen
- Hinweise zur Erstellung eines antragsbegleitenden Konzepts
- Qualifizierungsanforderungen an das Personal für Gruppenangebote
- Modulbeschreibung 1.1 und 1.2 (→ Download)
- Muster Absichtserklärung für Kooperationsvereinbarung (→ Muster)
Partner*in / Finanzierung
Förderung: GKV-Mittel für anteilige, zweckgebundene Personal- und Sachausgaben
Grundsätzlich gelten für die mit GKV-Mitteln geförderten Module des Landesprogramms „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ die allgemeinen Förderkriterien des GKV-Bündnisses für Gesundheit.
Sprechstunde für Online-Beratung
Für den Fall, dass Sie noch Fragen haben, beraten wir Sie gern individuell bei einer Online-Sprechstunde. Zur Terminvereinbarung schreiben Sie uns einfach eine E-Mail, wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
Kontakt
Sie interessieren sich für das Landesprogramm „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ oder spielen mit dem Gedanken, sich für eines der Module zu bewerben, haben jedoch noch Fragen? Schreiben Sie uns und wir kümmern uns zeitnah um Ihr Anliegen.
Oder Sie nehmen direkt telefonisch
mit uns Kontakt auf unter 0201 248417-2:
Sprechzeiten
Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Mittwoch 12:00 – 16:00 Uhr
Postanschrift:
Landesfachstelle Familie, Geschlechtervielfalt und Sucht BELLA DONNA
Kopstadtplatz 24 -25
45127 Essen