Förderbedingungen:

Alles rund um den Antrags­prozess und die Teilnahme am Landes­programm

Ihre Einrichtung bietet bereits stärkende, resilienz- und gesundheitsfördernde Gruppenangebote für Kinder oder Jugendliche psychisch kranker oder suchtkranker Eltern an und ist interessiert an einer Weiterentwicklung der Angebote?

Ihre Einrichtung setzt bisher noch keine Gruppenangebote für Kinder und Jugendliche um und möchte dies zukünftig tun?

Sie möchten als kommunale Einrichtung eine verbindliche Kooperationsvereinbarung entwickeln?

Dann können wir Ihnen mit den Fördermöglichkeiten aus dem Landesprogramm „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ möglicherweise weiterhelfen!

Hier erfahren Sie alles rund um die förderfähigen Module, die Fördervoraussetzungen, die Einreichungsfristen, das Antragsformular und die Dokumente, die gemeinsam mit dem Antrag eingereicht werden.

Wir fördern modular

Das Landesprogramm „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ ist modulhaft aufgebaut und stellt über die verschiedenen Module Mittel zur Verfügung, die der Entwicklung und Implementierung einer nachhaltigen Angebotsstruktur in NRW zur langfristigen und kontinuierlichen Verbesserung der Prävention und Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen, die in besonders belasteten Familien leben, und der Umsetzung von Gruppenangeboten dienen.

→ Folgende Module zur Zielerreichung können beantragt werden

Die Beantragung der einzelnen Module erfolgt gemäß der Ausgangslage und dem Bedarf der Einrichtungen. Für jedes beantragte Modul muss der Bedarf nachgewiesen werden. Einrichtungen, die bisher kaum Erfahrung in der Arbeit mit Kindern psychisch kranker und suchtkranker Eltern mitbringen, wenig strukturelle Voraussetzungen und Ressourcen für diese Arbeit zur Verfügung haben und die Gruppenangebote für die betroffenen Kinder neu in ihr Portfolio aufnehmen möchten, können theoretisch alle Module des Landesprogramms beantragen.

Antragsberechtig ist …

Freie und öffentliche Träger folgender Einrichtungen mit Standort in NRW können Mittel beantragen, sofern die grundlegenden Fördervoraussetzungen erfüllt sind:

  • Einrichtungen der ambulanten Sucht- und Jugendhilfe
  • gemeindepsychiatrische Einrichtungen
  • Erziehungs- und Familienberatungsstellen (ausschließlich Förderbereich 2)
  • Kommunale Einrichtungen wie Gesundheits- oder Jugendamt

Auch Einrichtungen, die im Sinne der Ziele des Landesprogramms Angebote für die Zielgruppe umsetzen, jedoch keine Mittel beantragen, können im Rahmen des Vernetzungsmoduls Teil des Landesprogramms werden.

Anträge können ausschließlich von einem rechtsfähigen Träger gestellt werden (e.V., GmbH, gGmbH, Stiftungen, Gemeinden). Eine Beantragung im Verbund ohne rechtsfähigen Träger oder z. B. einer Selbsthilfegruppe ist nicht möglich. Der Träger übernimmt die Verantwortung für die Einhaltung der Fördervoraussetzungen und die Abwicklung der Fördermittel (Antrag, Weiterleitungsvertrag, Verwendungsnachweis) und ist nicht berechtigt, die Zuwendungsmittel ganz oder zum Teil weiterzuleiten.

Fördervoraussetzungen

Einrichtungen, die sich am Landesprogramm „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ beteiligen, verfolgen das Ziel, dauerhafte und nachhaltige Angebote für Kinder und Jugendliche psychisch kranker und suchtkranker Eltern und deren Familien zu entwickeln und umzusetzen. Die Angebote leisten im Sinne einer Verhältnis- und Verhaltensprävention einen Beitrag zur Verbesserung der Prävention und gesundheitlichen Chancengleichheit der Zielgruppe. Die Stärkung der Resilienz und die Bildung tragfähiger, verlässlicher Beziehungen stehen bei den Angeboten im Vordergrund.

Wichtige Voraussetzung ist die Vorlage einer Kooperationsvereinbarung zugunsten der Zielgruppe in der jeweiligen Kommune oder – insofern noch nicht vorhanden – zumindest die Absichtserklärung zur Entwicklung einer solchen Vereinbarung. Hier finden Sie ein Muster.

Nachhaltigkeit und Verstetigung
Die Anschubfinanzierung fungiert als Starthilfe für die Phase der Konzeption und Etablierung von Angeboten sowie die Schaffung der hierfür erforderlichen strukturellen, organisationalen und vor allem personellen Voraussetzungen. Im Sinne der angestrebten Verstetigung der Angebote muss die antragstellende Einrichtung plausibel darlegen können, wie die langfristige finanzielle Absicherung der Personalstelle(n) umgesetzt werden kann. Im Rahmen der Konzepterstellung ist die angestrebte Vorgehensweise in Form einer Verstetigungsstrategie zu erläutern.
Insgesamt ist die Nachhaltigkeit der Maßnahmen, für die Fördermittel im Rahmen des Landesprogramms beantragt werden, im Konzept darzustellen.

Vernetzung
Voraussetzung für die Beantragung von Mitteln ist die Bereitschaft zur Vernetzung mit anderen am Landesprogramm teilnehmenden Einrichtungen. Im Zusammenhang mit der Vernetzung anfallende Reisekosten sowie anteilige Raummieten und die Ausstattung von Räumen, beispielsweise für die Umsetzung von Gruppenangeboten, werden von den antragstellenden Einrichtungen in Eigenleistung erbracht, gelten als Eigenanteil und sind im Finanzplan darzulegen.

Evaluation
Die antragstellende Einrichtung erklärt sich bereit, an der Evaluation eines über das GKV-Bündnis extern beauftragten Instituts teilzunehmen. Darüber hinaus erfolgt im Projekt eine kontinuierliche Prozessdokumentation.

Besonderheiten
Informationen zu den spezifischen Voraussetzungen der Module des Förderbereichs 1 und 2 finden Sie auf der Seite Module.

Antragsfristen und Förderdauer

Sie können Ihre Anträge online über diese Internetseite jederzeit einreichen. Eine Prüfung und ggf. Bewilligung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Mittel.
Wir empfehlen einen Beratungstermin zu vereinbaren, um sich über die Antragsvoraussetzungen und das Antragsverfahren zu informieren. Bitte kontaktieren Sie uns per Mail oder rufen Sie uns während unserer Telefon-Sprechstunden an (siehe Kontakt).
Sie erhalten innerhalb von 4 bis 6 Wochen nach Eingang des Antrags eine Benachrichtigung über die Entscheidung zur Mittelvergabe. Sollte es Rückfragen zu Ihrem Antrag geben, melden wir uns bei Ihnen.

Die Dauer der Förderung variiert je nach beantragten Modulen und beträgt beim Projektstart z. B. zum 01.08.2022 maximal 32 Monate. Der Förderzeitraum für die beantragenden Träger/Einrichtungen für alle Module endet spätestens zum 31.03.2025. Konkretere Angaben hierzu finden sich bei den jeweiligen modulspezifischen Förderkriterien.

Für das Landesprogramm ist zunächst eine Laufzeit von 4 Jahren bis zum 30.04.2025 vorgesehen. Zum Ende des Landesprogramms soll geprüft werden, inwieweit die politische bzw. gesetzgeberische Umsetzung der Empfehlungen der AG KpkE (www.ag-kpke.de) eine nachhaltige, regelfinanzierte Angebotsstruktur grundsätzlich ermöglichen.

 

Checkliste zur Antragseinreichung

Wir benötigen von Ihnen folgende Dokumente für eine vollständige Antragstellung:

Wichtig: Je nach beantragtem Modul sind weitere Nachweise beizufügen. Die entsprechenden Hinweise finden Sie in den Modulbeschreibungen.

Von der Beantragung bis zur Bewilligung

Vergabekriterien und Anforderungen an Dokumentation

Es besteht kein Rechtsanspruch der Antragstellenden auf eine Förderung. Die Mittelgeber*innen entscheiden im Rahmen der verfügbaren Fördermittel. Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt durch die Koordinierungsstelle des Landesprogramms aufgrund der Vollständigkeit des Antrags, der Fachlichkeit und Qualität des vorgelegten Konzeptes sowie unter Berücksichtigung der regionalen, thematischen und modularen Verteilung.

Im Falle einer Bewilligung sind folgende Dokumentationen vorzulegen:

  • halbjährlicher Sachbericht (stichwortartig)
  • jährlicher Sachbericht (Leitfragen)
  • regelmäßige Mittelabrufe unter Berücksichtigung eines Verausgabungszeitraums von 6 Wochen nach Zahlungseingang
  • jährlicher zahlenmäßiger Zwischennachweis

Die entsprechenden Vorlagen erhalten Sie mit dem Weiterleitungsvertrag, der alle Formalia und Förderbedingungen regelt und der mit der Förderzusage zugestellt wird.

Weiterführende Informationen  zu den Förderkriterien finden Sie unter „Informationen und Dokumente zum Download“.

Antrag stellen

So geht´s

Um einen Förderantrag stellen zu können, müssen Sie sich bitte erst registrieren. Nach der Registrierung erstellen Sie auf Ihrer Profilseite den Antrag.

Wenn Sie schon registriert sind, können Sie sich hier einloggen.

Login

Registrieren

Registrieren Sie sich hier. Danach können Sie Anträge anlegen, bearbeiten und verwalten.

Beratung

Sprech­stunde für Online-Beratung

Für den Fall, dass Sie noch Fragen haben, beraten wir Sie gern individuell bei einer Online-Sprechstunde. Zur Termin­vereinbarung schreiben Sie uns einfach eine E-Mail, wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

→ Termin vereinbaren

Online-Info­ver­anstal­tungen

Zur Zeit sind keine Information­sveranstaltungen geplant. Bitte vereinbaren Sie einen individuellen Beratungs­termin.

Kontakt

Sie interessieren sich für das Landesprogramm „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ oder spielen mit dem Gedanken, sich für eines der Module zu bewerben, haben jedoch noch Fragen? Schreiben Sie uns und wir kümmern uns zeitnah um Ihr Anliegen.

Oder Sie nehmen direkt telefonisch
mit uns Kontakt auf unter 0201 248417-2:

Sprechzeiten
Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Mittwoch 12:00 – 16:00 Uhr

Postanschrift:
Landesfachstelle Familie, Geschlechtervielfalt und Sucht BELLA DONNA
Kopstadtplatz 24 -25
45127 Essen