FAQ
Hier beantworten wir Fragen, die im Zusammenhang mit der Antragstellung häufig gestellt werden.
Können laufende Angebote über KIPS finanziert werden oder müssen die Angebote völlig neu sein? Die Finanzierung für unser bewährtes Angebot läuft Zeitpunkt X aus. Können wir anschließend einen Antrag zur Finanzierung dieses Angebots stellen, um die Weiterführung zu sichern?
Die Förderung darf auf bereits bestehenden Strukturen aufbauen. Es muss aber eine Weiterentwicklung bzw. eine Abgrenzung von bereits etablierten Angeboten erkennbar sein.
Die Förderung darf auf bereits bestehenden Strukturen aufbauen. Es muss aber eine Weiterentwicklung bzw. eine Abgrenzung von bereits etablierten Angeboten erkennbar sein.
Wir haben bereits eine Förderung für unsere Angebote, möchten jedoch ausweiten. Ist eine Teilfinanzierung der Angebote über KIPS möglich?
Bei der Förderung von KIPS Prävention NRW handelt es sich von einem Zuschuss. Weitere Mittel zur Umsetzung der Angebote müssen klar von der Förderung von KIPS Prävention NRW abgegrenzt sein. Es darf keine Doppelfinanzierung erfolgen.
Bei der Förderung von KIPS Prävention NRW handelt es sich von einem Zuschuss. Weitere Mittel zur Umsetzung der Angebote müssen klar von der Förderung von KIPS Prävention NRW abgegrenzt sein. Es darf keine Doppelfinanzierung erfolgen.
Können Einrichtungen einen Antrag im Verbund stellen?
Anträge können ausschließlich von rechtsfähigen Trägern gestellt werden (e.V., GmbH. gGmbH, Stiftungen, Gemeinden). Ist der Verbund kein rechtsfähiger Träger, könnte einer der Einrichtungsträger innerhalb des Verbundes einen Antrag für den Verbund stellen. Dieser Träger übernimmt dann die Verantwortung für die Einhaltung der Fördervoraussetzungen und die Abwicklung der Fördermittel (Antrag, Weiterleitungsvereinbarung, Verwendungsnachweis). Er ist jedoch nicht berechtigt, die Zuwendungsmittel ganz oder zum Teil weiterzuleiten.
Anträge können ausschließlich von rechtsfähigen Trägern gestellt werden (e.V., GmbH. gGmbH, Stiftungen, Gemeinden). Ist der Verbund kein rechtsfähiger Träger, könnte einer der Einrichtungsträger innerhalb des Verbundes einen Antrag für den Verbund stellen. Dieser Träger übernimmt dann die Verantwortung für die Einhaltung der Fördervoraussetzungen und die Abwicklung der Fördermittel (Antrag, Weiterleitungsvereinbarung, Verwendungsnachweis). Er ist jedoch nicht berechtigt, die Zuwendungsmittel ganz oder zum Teil weiterzuleiten.
Wenn es einen Träger mit mehreren Projektstandorten gibt: Kann der Träger einen Antrag für alle Standorte stellen oder stellt jeder Projektstandort einen Antrag stellen?
Antragsteller*in kann nur ein rechtsfähiger Träger sein, keine Einrichtung.
Antragsteller*in kann nur ein rechtsfähiger Träger sein, keine Einrichtung.
Schließen sich die GKV-Förderungen gegenseitig aus (kommunale zielgruppenspezifische Förderung und das Landesprogramm KIPS)?
Nein, die verschiedenen GKV-Förderungen, z. B. KIPS Prävention NRW und die Förderung zielgruppenspezifischer Interventionen, schließen sich gegenseitig nicht aus. Bedingung ist eine klare Abgrenzung der Förderprojekte (Aufgabenbereiche, Ausgaben, Förderung), damit eine Doppelförderung ausgeschlossen werden kann.
Nein, die verschiedenen GKV-Förderungen, z. B. KIPS Prävention NRW und die Förderung zielgruppenspezifischer Interventionen, schließen sich gegenseitig nicht aus. Bedingung ist eine klare Abgrenzung der Förderprojekte (Aufgabenbereiche, Ausgaben, Förderung), damit eine Doppelförderung ausgeschlossen werden kann.
Ist es möglich, auch nur ein einziges Modul zu beantragen?
Die Module Personalqualifizierung und Stärkung von kommunalen Kooperationen können bis auf Weiteres nur von Trägern mit einem bewilligten Antrag für die Durchführung eines Gruppenangebotsbeantragt werden.
Die Module Personalqualifizierung und Stärkung von kommunalen Kooperationen können bis auf Weiteres nur von Trägern mit einem bewilligten Antrag für die Durchführung eines Gruppenangebotsbeantragt werden.
Gibt es die Möglichkeit, zwei Angebote zu konzipieren und umzusetzen?
Aufgrund des großen Interesses an dem Programm ist aktuell nur die Förderung eines Angebots eines Trägers möglich.
Aufgrund des großen Interesses an dem Programm ist aktuell nur die Förderung eines Angebots eines Trägers möglich.
Wann ist der früheste Startpunkt für die Einrichtungen (Förderbeginn) und bis wann ist eine Förderung möglich (Ende des Förderzeitraums)?
Die Förderung kann frühestens zum 01.10.2025 beginnen (abhängig von der Einreichungsfrist und der Freigabe der Mittel). Der Förderzeitraum endet spätestens zum 30.09.2029.
Die Förderung kann frühestens zum 01.10.2025 beginnen (abhängig von der Einreichungsfrist und der Freigabe der Mittel). Der Förderzeitraum endet spätestens zum 30.09.2029.