Förderbereich 1

Starthilfe für Per­sonal- und Sach­aus­gaben

Ziel

Der Aufbau und die Vorbereitung der erforderlichen orga­ni­sationalen Bedingungen und strukturellen Voraussetzungen zur Etablierung von nachhaltigen Angeboten.

Die kontinuierliche und langfristige Umsetzung von Angeboten zur nachhaltigen Prävention und Gesund­heits­förder­ung von Kindern/­Jugend­lichen psychisch kranker und sucht­kranker Eltern stellt hohe An­forder­ungen an die organisationalen Strukturen der Einrichtung sowie an personelle Qualifikationen und Ressourcen. Einrichtungen, die solche Gruppen­angebote für betroffene Kinder/­Jugendliche mitsamt der flankieren­den Eltern­arbeit neu auf den Weg bringen möchten, stehen daher eine Vielzahl an Ent­wicklungs­schritten bevor.

Mit den Modulen „Starthilfe für Personal- und Sachausgaben“ (Modul 1.1) und „Konzeption und Umsetzung“ (Modul 1.2) wollen wir Einrichtungen durch eine möglichst umfassende halbjährige Förderung die Zeit geben, die erforderlichen Vorarbeiten ohne den finanziellen Druck der Refinanzierung durch­zuführen. Hierbei handelt es sich um Einrichtungen, die noch nicht Träger der freien Jugendhilfe sind und noch keine Rahmenvereinbarung mit dem Jugendamt sowie noch keine Kooperationsvereinbarung geschlossen haben.

Ab dem 7. Monat der Förderung wird diese sukzessive reduziert, und zwar in dem Maße, wie die Möglichkeiten zur Eigen­finanzierung durch Fach­leistungs­stunden aufwächst. Mit der Mischfinanzierung durch GKV-Mittel und Mittel der Stiftung Wohlfahrtspflege, die bei der zeitgleichen Umsetzung beider Module erreicht wird, kann dies gelingen. Es ist jedoch auch möglich, lediglich das Modul 1.2 „Konzeption und Umsetzung“ zu beantragen.

Aufgaben

Die Aufgabe der einzurichtenden Personalstelle es ist, die erforderlichen organisationalen, strukturellen und räumlichen Vorbereitungen für die Umsetzung von Angeboten zu steuern, die bedarfsgerechten Angebote konzeptionell zu entwickeln, Qualifizierungsbedarfe zu identi­fizieren und ggf. passgenaue Personal­qualifizier­ungen auf den Weg zu bringen, die für eine erfolgreiche Umsetzung erforderliche Vernetzung mit den relevanten Akteur*innen vor Ort herzustellen sowie die Zugangswege zur Zielgruppe zu erschließen. Auch die Anerkennung als Träger der freien Ju­gend­hilfe ist zu beantragen und die Rahmen­vereinbarung mit dem Jugendamt auf den Weg zu bringen. Auf diese Weise sollen nicht nur Angebote selber, sondern ebenso die für ihre Umsetzung erforderlichen Ressourcen (Personal- und Sachkosten) langfristig wirtschaftlich abgesichert werden. Dies ist möglich, wenn der Träger anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und Anbieter von Erziehungs­hilfen (§§ 27 ff SGB VIII) ist, auf dieser Grundlage Fach­leistungs­stunden für das Jugendamt erbringt und diese ent­sprech­end vergütet bekommt. Alternative nachhaltige Finan­zier­ungs­wege sind möglich.

Konkrete Aufgaben für das Modul 1.1:
Alle zuarbeitenden, rahmenden und vorbereitenden Tätigkeiten. Dieser Auf­gaben­bereich schafft die struk­tur­ellen Vor­aus­setz­ungen, die für eine nachhaltige Etablierung und Absicherung der Angebote erforderlich sind und für diese auf orga­nisationaler Ebene vor Ort in den Ein­richtungen einen Rahmen schaffen. Hierzu zählen die personellen Ressourcen, die für die er­forder­lichen Prozesse zum Abschluss von Rahmen­vereinbarungen oder der An­er­kennung als Jugend­hilfeträger anfallen ebenso wie die Einrichtung der Räuml­ichkeiten, in der die Angebote für die Zielgruppe umgesetzt werden sollen oder die Verantwortung für die Umsetzung der für die Arbeit mit den Zielgruppen geforderten pädagogischen Kompetenzen (Personalqualifizierung).

Einzureichende Dokumente

  • keine; Beantragung erfolgt direkt über die Stiftung Wohlfahrtspflege

Weitere Informationen

Partner*in / Finanzierung

Neben finanziellen Unterstützungen vor Ort ist hier die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW zu nennen. Als Landessozialstiftung fördert sie Träger der Freien Wohlfahrtspflege durch Anschubfinanzierungen.

Die Beantragung der Mittel des Moduls „Starthilfe“ erfolgt nicht über die Koordinierungsstelle des Landesprogramms KIPS Prävention NRW, sondern wird über den jeweiligen Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege unmittelbar an die Stiftung Wohlfahrtspflege gerichtet.

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Sprech­stunde für Online-Beratung

Für den Fall, dass Sie noch Fragen haben, beraten wir Sie gern individuell bei einer Online-Sprechstunde. Zur Termin­vereinbarung schreiben Sie uns einfach eine E-Mail, wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

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Kontakt

Sie interessieren sich für das Landesprogramm „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ oder spielen mit dem Gedanken, sich für eines der Module zu bewerben, haben jedoch noch Fragen? Schreiben Sie uns und wir kümmern uns zeitnah um Ihr Anliegen.

Oder Sie nehmen direkt telefonisch
mit uns Kontakt auf unter 0201 248417-2:

Sprechzeiten
Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Mittwoch 12:00 – 16:00 Uhr

Postanschrift:
Landesfachstelle Familie, Geschlechtervielfalt und Sucht BELLA DONNA
Kopstadtplatz 24 -25
45127 Essen