Förderbereich 1
Starthilfe für Personal- und Sachausgaben
Ziel
Der Aufbau und die Vorbereitung der erforderlichen organisationalen Bedingungen und strukturellen Voraussetzungen zur Etablierung von nachhaltigen Angeboten.
Die kontinuierliche und langfristige Umsetzung von Angeboten zur nachhaltigen Prävention und Gesundheitsförderung von Kindern/Jugendlichen psychisch kranker und suchtkranker Eltern stellt hohe Anforderungen an die organisationalen Strukturen der Einrichtung sowie an personelle Qualifikationen und Ressourcen. Einrichtungen, die solche Gruppenangebote für betroffene Kinder/Jugendliche mitsamt der flankierenden Elternarbeit neu auf den Weg bringen möchten, stehen daher eine Vielzahl an Entwicklungsschritten bevor.
Mit den Modulen „Starthilfe für Personal- und Sachausgaben“ (Modul 1.1) und „Konzeption und Umsetzung“ (Modul 1.2) wollen wir Einrichtungen durch eine möglichst umfassende halbjährige Förderung die Zeit geben, die erforderlichen Vorarbeiten ohne den finanziellen Druck der Refinanzierung durchzuführen. Hierbei handelt es sich um Einrichtungen, die noch nicht Träger der freien Jugendhilfe sind und noch keine Rahmenvereinbarung mit dem Jugendamt sowie noch keine Kooperationsvereinbarung geschlossen haben.
Ab dem 7. Monat der Förderung wird diese sukzessive reduziert, und zwar in dem Maße, wie die Möglichkeiten zur Eigenfinanzierung durch Fachleistungsstunden aufwächst. Mit der Mischfinanzierung durch GKV-Mittel und Mittel der Stiftung Wohlfahrtspflege, die bei der zeitgleichen Umsetzung beider Module erreicht wird, kann dies gelingen. Es ist jedoch auch möglich, lediglich das Modul 1.2 „Konzeption und Umsetzung“ zu beantragen.
Aufgaben
Die Aufgabe der einzurichtenden Personalstelle es ist, die erforderlichen organisationalen, strukturellen und räumlichen Vorbereitungen für die Umsetzung von Angeboten zu steuern, die bedarfsgerechten Angebote konzeptionell zu entwickeln, Qualifizierungsbedarfe zu identifizieren und ggf. passgenaue Personalqualifizierungen auf den Weg zu bringen, die für eine erfolgreiche Umsetzung erforderliche Vernetzung mit den relevanten Akteur*innen vor Ort herzustellen sowie die Zugangswege zur Zielgruppe zu erschließen. Auch die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ist zu beantragen und die Rahmenvereinbarung mit dem Jugendamt auf den Weg zu bringen. Auf diese Weise sollen nicht nur Angebote selber, sondern ebenso die für ihre Umsetzung erforderlichen Ressourcen (Personal- und Sachkosten) langfristig wirtschaftlich abgesichert werden. Dies ist möglich, wenn der Träger anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und Anbieter von Erziehungshilfen (§§ 27 ff SGB VIII) ist, auf dieser Grundlage Fachleistungsstunden für das Jugendamt erbringt und diese entsprechend vergütet bekommt. Alternative nachhaltige Finanzierungswege sind möglich.
Konkrete Aufgaben für das Modul 1.1:
Alle zuarbeitenden, rahmenden und vorbereitenden Tätigkeiten. Dieser Aufgabenbereich schafft die strukturellen Voraussetzungen, die für eine nachhaltige Etablierung und Absicherung der Angebote erforderlich sind und für diese auf organisationaler Ebene vor Ort in den Einrichtungen einen Rahmen schaffen. Hierzu zählen die personellen Ressourcen, die für die erforderlichen Prozesse zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen oder der Anerkennung als Jugendhilfeträger anfallen ebenso wie die Einrichtung der Räumlichkeiten, in der die Angebote für die Zielgruppe umgesetzt werden sollen oder die Verantwortung für die Umsetzung der für die Arbeit mit den Zielgruppen geforderten pädagogischen Kompetenzen (Personalqualifizierung).
Einzureichende Dokumente
- keine; Beantragung erfolgt direkt über die Stiftung Wohlfahrtspflege
Weitere Informationen
Partner*in / Finanzierung
Neben finanziellen Unterstützungen vor Ort ist hier die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW zu nennen. Als Landessozialstiftung fördert sie Träger der Freien Wohlfahrtspflege durch Anschubfinanzierungen.
Die Beantragung der Mittel des Moduls „Starthilfe“ erfolgt nicht über die Koordinierungsstelle des Landesprogramms KIPS Prävention NRW, sondern wird über den jeweiligen Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege unmittelbar an die Stiftung Wohlfahrtspflege gerichtet.
Sprechstunde für Online-Beratung
Für den Fall, dass Sie noch Fragen haben, beraten wir Sie gern individuell bei einer Online-Sprechstunde. Zur Terminvereinbarung schreiben Sie uns einfach eine E-Mail, wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
Kontakt
Sie interessieren sich für das Landesprogramm „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ oder spielen mit dem Gedanken, sich für eines der Module zu bewerben, haben jedoch noch Fragen? Schreiben Sie uns und wir kümmern uns zeitnah um Ihr Anliegen.
Oder Sie nehmen direkt telefonisch
mit uns Kontakt auf unter 0201 248417-2:
Sprechzeiten
Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Mittwoch 12:00 – 16:00 Uhr
Postanschrift:
Landesfachstelle Frauen und Familie BELLA DONNA
Kopstadtplatz 24 -25
45127 Essen