Förderbereich 1

Vernetzung (obligatorisch)

Ziel

Vernetzung der antragstellenden, am Landesprogramm „KIPS Prävention NRW“ beteiligten Einrichtungen; Koordination der Vernetzung erfolgt durch die Koordinierungsstelle des Landesprogramms „KIPS Prävention NRW“.

Die Vernetzung der am Landesprogramm „KIPS Prävention NRW“ teilnehmenden Einrichtungen ist ein konkretes Ziel des Landesprogramms, entsprechend ist es ein Inhalt sowohl des ersten, als auch des zweiten Förderbereichs. 

Im Wesentlichen zielt die Vernetzung darauf ab, gemeinsam die Erfahrungen mit und aus den Entwicklungen in den jeweiligen Einrichtungen auszutauschen und zu reflektieren sowie gemeinsam von den Erfahrungen der Beteiligten zu lernen. Weiterhin können im Rahmen der Vernetzung Schwierigkeiten in der Umsetzung des Landesprogramms oder einzelner Module sowie ggfs. weitere identifizierbare Problemstellungen aufgegriffen und bearbeitet werden. 

Die konkrete Förderung der Vernetzung, Umsetzung und Organisation leistet die Landesfachstelle Frauen und Familie BELLA DONNA der Suchtkooperation NRW. Die beteiligten Einrichtungen bringen als Eigenmittel ihre Personalressourcen sowie die erforderlichen Ressourcen für die An- und Abreise ein. Es ist mit zwei Präsenz-­ veranstaltungen pro Jahr in Essen zu rechnen.

Auch Einrichtungen, die keine Fördermittel im Rahmen des Landes­programms beantragen, können durch eine Beteiligung am Modul Vernetzung Teil des Landesprogramms werden. Voraussetzung ist der Nachweis einer Übereinstimmung der Zielverfolgung der jeweiligen Einrichtung mit den Zielen des Landesprogramms. Bitte nutzen Sie hierfür unser Formular für die Teilnahme an der Vernetzung.

Förder- bzw. Umsetzungsdauer

Die Teilnahme am Vernetzungsmodul ist für Einrichtungen, die eine Förderung im Rahmen des Landesprogramms „KIPS Prävention NRW“ erhalten, obligatorisch. Die Verpflichtung zur Teilnahme ergibt sich aus dem Förderzeitraum der bewilligten Module.

Einzureichende Dokumente

Bitte nutzen Sie das Online-Antragsformular.

  • Erklärung zur Übereinstimmung der Zielverfolgung von Einrichtung und Landesprogramm (Teil des Antragsformulars)

Partner*in / Finanzierung

Die Fahrtkosten für die Teilnahme an den Vernetzungstreffen werden von den Einrichtungen als Eigenanteil übernommen. Bitte tragen Sie den obligatorischen Eigenanteil in das Antragsformular und in den Finanzplan ein. Zugrunde gelegt werden zwei Treffen pro Jahr in Essen in Präsenz für eine Person (Fahrtkosten, Personalkosten).

→ zurück zur Modulübersicht

Sprech­stunde für Online-Beratung

Für den Fall, dass Sie noch Fragen haben, beraten wir Sie gern individuell bei einer Online-Sprechstunde. Zur Termin­vereinbarung schreiben Sie uns einfach eine E-Mail, wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

→ Termin vereinbaren

Kontakt

Sie interessieren sich für das Landesprogramm „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ oder spielen mit dem Gedanken, sich für eines der Module zu bewerben, haben jedoch noch Fragen? Schreiben Sie uns und wir kümmern uns zeitnah um Ihr Anliegen.

Oder Sie nehmen direkt telefonisch
mit uns Kontakt auf unter 0201 248417-2:

Sprechzeiten
Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Mittwoch 12:00 – 16:00 Uhr

Postanschrift:
Landesfachstelle Familie, Geschlechtervielfalt und Sucht BELLA DONNA
Kopstadtplatz 24 -25
45127 Essen