Förderbereich 2
Sockelfinanzierung für Gruppenangebote
Ziel
Durchführung von Gruppenangeboten für Kinder in suchtbelasteten Familien und Kinder psychisch kranker Eltern mit begleitender Elternarbeit: Die Kinder und Jugendlichen machen stabile Bindungserfahrungen, entwickeln Resilienz und Strategien, mit der psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung der Eltern umzugehen und dürfen einfach nur Kind sein.
Sofern es sich bei dem zur Förderung beantragten Vorhaben um ein bereits bestehendes Vorhaben handelt, kann eine Förderung nur dann erfolgen, wenn eine erkennbare Weiterentwicklung erfolgt. Diese kann z. B. durch neue oder weitere Elemente, also eine konzeptionelle Weiterentwicklung oder Erweiterung der Angebote belegt werden. Eine Förderung für einen identischen Förderzweck ohne erkennbaren Mehrwert ist ausgeschlossen.
Darüber hinaus sind die Qualifizierungsanforderungen des für die Umsetzung der Angebote einzusetzenden Personals sowie die Qualitätsanforderungen an die Gruppenangebote zu erfüllen.
Die Umsetzung von Gruppenangeboten für Kinder und Jugendliche ist ein angestrebtes Ziel im Rahmen des Landesprogramms. In Deutschland liegen bereits umfangreiche Erfahrungen mit unterschiedlichen Konzepten und Methoden vor – gleichermaßen zeigt sich bei allen Angeboten, dass sie auf keiner ausreichenden, verlässlichen Finanzierung basieren und somit ein andauerndes Engagement zur Mittelbeschaffung erfordern.
Als gemeinsame und förderliche Merkmale von Angeboten für Kinder von sucht- und/oder psychisch erkrankten Eltern/teilen können aus der Praxis in Deutschland als wesentlich identifiziert werden: Gruppenangebote, die auf Langfristigkeit und Beständigkeit angelegt sind; altersbezogene, teilweise auch geschlechtsbezogene Konzepte; gemeinsame Mahlzeiten als ein bedeutender Faktor sowie eine Hol- und Bring-Struktur als Standard. Darüber hinaus ist eine flankierende Arbeit mit den Müttern und Vätern erforderlich.
Was ist förderfähig?
Entsprechend dieser Erkenntnisse können Träger/Einrichtungen, die Angebote für Gruppen (Kinder und/oder Jugendliche) bereits umsetzen und weiterentwickeln oder künftig anbieten möchten, einen Personalkostenzuschuss für die Umsetzung von maximal zwei Gruppenangeboten, deren Vor- und Nachbereitungszeit sowie ggfs. für Elterngespräche/Kriseninterventionen o.ä. in Verbindung mit den Gruppen für Kinder und Jugendliche im Umfang von bis zu 250 Stunden im Jahr (bis zu ca. € 650,-/Monat) pro Angebot beantragen.
Für pädagogisches Material und sonstige Aufwendungen für die Gruppenarbeit können jeweils bis zu € 300,- im Monat sowie für Snacks und Getränke für die Kinder bis zu jeweils € 200,- im Monat beantragt werden.
Eine Verstetigung der Angebote über Fachleistungsstunden, Pauschalen oder ähnliche Konstrukte wird angestrebt, muss im antragsbegleitenden Konzept dargestellt werden und soll bereits 6 bis 12 Monate nach Start des Gruppenangebots greifen.
Als Eigenanteil ist es erforderlich, dass die beteiligten Einrichtungen/ Träger die erforderlichen Raumkosten (Miete, Mietnebenkosten etc.) einbringen sowie am Modul „Vernetzung“ teilnehmen.
Förderdauer und Förderzeitraum
Der Förderzeitraum endet spätestens zum 31.03.2025. Die maximale Förderdauer, und damit auch die Dauer der zu planenden Durchführung des Moduls, ist innerhalb dieses Förderzeitraums unbegrenzt. Sie beginnt mit der Bewilligung und endet mit dem o. g. Förderzeitraum.
Einzureichende Dokumente
Bitte nutzen Sie das Online-Antragsformular, dem Sie alle notwendigen Dokumente beifügen. Einzureichen sind:
- Kalkulation pro beantragtem Modul
- Finanzplan (siehe Vorlage)
- antragsbegleitendes Konzept
- Projekt-/Zeitplan
- Kooperationsvereinbarung oder Nachweis Bearbeitungsstand
- Anerkennung Jugendhilfeträger
- Nachweis Vorerfahrung mit Angeboten
Weitere Informationen
- Qualifizierungsanforderungen an das Personal für Gruppenangebote
- Qualitätsstandards für Gruppenangebote
- Beispielkalkulation Sachkosten für Kindergruppen
- Beispielkalkulation Personalstellenanteile für Kindergruppen
- Hinweise zur Erstellung eines antragsbegleitenden Konzepts
Partner*in / Finanzierung
Mittel der GKV und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
Grundsätzlich gelten für die mit GKV-Mitteln geförderten Module des Landesprogramms „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ die allgemeinen Förderkriterien des GKV-Bündnisses für Gesundheit.
Sprechstunde für Online-Beratung
Für den Fall, dass Sie noch Fragen haben, beraten wir Sie gern individuell bei einer Online-Sprechstunde. Zur Terminvereinbarung schreiben Sie uns einfach eine E-Mail, wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
Kontakt
Sie interessieren sich für das Landesprogramm „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ oder spielen mit dem Gedanken, sich für eines der Module zu bewerben, haben jedoch noch Fragen? Schreiben Sie uns und wir kümmern uns zeitnah um Ihr Anliegen.
Oder Sie nehmen direkt telefonisch
mit uns Kontakt auf unter 0201 248417-2:
Sprechzeiten
Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Mittwoch 12:00 – 16:00 Uhr
Postanschrift:
Landesfachstelle Familie, Geschlechtervielfalt und Sucht BELLA DONNA
Kopstadtplatz 24 -25
45127 Essen