Förderbereich 1

Personal­qualifizierung

Ziel

Qualifizierung zur fachlichen Umsetzung gesundheits-, resilienzfördernder und präventiver Arbeit mit Kindern, sofern diese Qualifizierungen nicht bereits vorliegen (z. B. gezielte Schulung von Multiplikator*innen, Fachkräften, ehrenamtlich tätigen Personen) mit einem inhaltlichen Fokus auf den relevanten Gesundheitsthemen für die Zielgruppe, insbes. ihrer Resilienzförderung.

Förderfähig sind Personalqualifizierungen mit einem inhaltlichen Fokus auf den relevanten Gesundheitsthemen für die Zielgruppe, insbesondere ihrer Resilienz­förderung. Der Bedarf der Qualifizierung für die Umsetzung von Angeboten für Kinder und/oder Jugendliche mit psychisch kranken oder suchtkranken Eltern und die begleitende Elternarbeit muss nachgewiesen werden. Das Modul „Personal­qualifizierung“ kann nur in Kombination mit einem schlüssigen Angebots- und Verstetigungskonzept beantragt werden. Darüber hinaus ist darzulegen, dass durch die geplante Personal­qualifizierung die Qualifizierungs­anforderungen des für die Umsetzung der Angebote einzusetzenden Personals sowie die Qualitäts­anforderungen an die Gruppen­angebote erfüllt werden können.

Die Auseinandersetzung mit der Lebens­situation von Kindern, die mit sucht- und/oder psychisch erkrankten Müttern, Vätern, Eltern auf­wachsen, die Auswirkungen und ggfs. langfristigen Folgen dieser Belastungen berühren eine Vielzahl von komplexen Themen aus unter­schiedlichen Disziplinen. Diese umfassen beispielsweise die Entwicklungs­psychologie, Bindungs­theorie, Resilienz­forschung ebenso wie die Trauma-, Stress- und Geschlechter­forschung als auch neurobiologische, gynäkologische, psychiatrische und sucht­theoretische Grundlagen.

Zielgruppenspezifische, resilienzfördernde Präventionsmaßnahmen können Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, Heraus­forderungen, Belastungen und schwierige Situationen (eher) zu bewältigen und langfristig gesund zu bleiben. Die gezielte Förderung der Mutter-/­Vater-/­Kind-Beziehung, insbesondere in der frühen Kind­heit, kann dazu beitragen, dass Kinder eine sichere emotionale Bindung aufbauen können, die einen Schutzfaktor für kommende Belastungs­situationen und deren Bewältigung darstellt.

Die berufliche Qualifizierung für die Arbeits­felder der Suchthilfe und Gemeinde­psychiatrie umfasst nicht selbst­verständlich eine Qualifizierung in diesen Themen­feldern. Gefördert wird ein Beitrag zu einer anerkannten Weiter­bildung zur gezielten Qualifizierung mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal € 2.500,- pro Einrichtung (beispielsweise für das Beratungs- und Früh­inter­ventions­programm STEEP™ ; die Entwicklungs­psychologische Beratung EPB; SAFE® – Sichere Ausbildung für Eltern o.ä.).

Förderdauer

Der Förderzeitraum endet spätestens zum 31.03.2025. Die Förderdauer ist abhängig von der Dauer der Qualifizierung bzw. ist als einmalige Ausgabe abrufbar.

Was wird gefördert

Die berufliche Qualifizierung für die Arbeits­felder der Suchthilfe und Gemeinde­psychiatrie umfasst nicht selbst­verständlich eine Qualifizierung in diesen Themen­feldern. Gefördert wird ein Beitrag zu einer anerkannten Weiter­bildung zur gezielten Qualifi­zierung mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal € 2.500,- pro Einrichtung (beispielsweise für das Beratungs- und Früh­interventions­programm STEEP™; die Entwicklungs­psychologische Beratung EPB; SAFE® – Sichere Ausbildung für Eltern o.ä.).

Einzureichende Dokumente

Bitte nutzen Sie das Online-Antragsformular, dem Sie alle notwendigen Dokumente beifügen. Einzureichen sind:

  • Kalkulation pro beantragtem Modul
  • Finanzplan (siehe Vorlage)
  • antragsbegleitendes Konzept
  • Projekt-/Zeitplan
  • Kooperationsvereinbarung oder Absichtserklärung für Kooperations­vereinbarung (→ Muster)
  • Nachweis Bedarf Personalqualifikation
  • Informationen über die ausgewählte Fortbildungsmaßnahme (Angebot, Kosten, Verweis Website,…)

Weitere Informationen

Partner*in / Finanzierung

GKV-Mittel

Grundsätzlich gelten für die mit GKV-Mitteln geförderten Module des Landesprogramms „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ die allgemeinen Förderkriterien des GKV-Bündnisses für Gesund­heit.

→ zurück zur Modulübersicht

Sprech­stunde für Online-Beratung

Für den Fall, dass Sie noch Fragen haben, beraten wir Sie gern individuell bei einer Online-Sprechstunde. Zur Termin­vereinbarung schreiben Sie uns einfach eine E-Mail, wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

→ Termin vereinbaren

Kontakt

Sie interessieren sich für das Landesprogramm „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ oder spielen mit dem Gedanken, sich für eines der Module zu bewerben, haben jedoch noch Fragen? Schreiben Sie uns und wir kümmern uns zeitnah um Ihr Anliegen.

Oder Sie nehmen direkt telefonisch
mit uns Kontakt auf unter 0201 248417-2:

Sprechzeiten
Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Mittwoch 12:00 – 16:00 Uhr

Postanschrift:
Landesfachstelle Familie, Geschlechtervielfalt und Sucht BELLA DONNA
Kopstadtplatz 24 -25
45127 Essen