Förderbereich 1
Personalqualifizierung
Ziel
Qualifizierung zur fachlichen Umsetzung gesundheits-, resilienzfördernder und präventiver Arbeit mit Kindern, sofern diese Qualifizierungen nicht bereits vorliegen (z. B. gezielte Schulung von Multiplikator*innen, Fachkräften, ehrenamtlich tätigen Personen) mit einem inhaltlichen Fokus auf den relevanten Gesundheitsthemen für die Zielgruppe, insbes. ihrer Resilienzförderung.
Förderfähig sind Personalqualifizierungen mit einem inhaltlichen Fokus auf den relevanten Gesundheitsthemen für die Zielgruppe, insbesondere ihrer Resilienzförderung. Der Bedarf der Qualifizierung für die Umsetzung von Angeboten für Kinder und/oder Jugendliche mit psychisch kranken oder suchtkranken Eltern und die begleitende Elternarbeit muss nachgewiesen werden. Das Modul „Personalqualifizierung“ kann nur in Kombination mit einem schlüssigen Angebots- und Verstetigungskonzept beantragt werden. Darüber hinaus ist darzulegen, dass durch die geplante Personalqualifizierung die Qualifizierungsanforderungen des für die Umsetzung der Angebote einzusetzenden Personals sowie die Qualitätsanforderungen an die Gruppenangebote erfüllt werden können.
Die Auseinandersetzung mit der Lebenssituation von Kindern, die mit sucht- und/oder psychisch erkrankten Müttern, Vätern, Eltern aufwachsen, die Auswirkungen und ggfs. langfristigen Folgen dieser Belastungen berühren eine Vielzahl von komplexen Themen aus unterschiedlichen Disziplinen. Diese umfassen beispielsweise die Entwicklungspsychologie, Bindungstheorie, Resilienzforschung ebenso wie die Trauma-, Stress- und Geschlechterforschung als auch neurobiologische, gynäkologische, psychiatrische und suchttheoretische Grundlagen.
Zielgruppenspezifische, resilienzfördernde Präventionsmaßnahmen können Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, Herausforderungen, Belastungen und schwierige Situationen (eher) zu bewältigen und langfristig gesund zu bleiben. Die gezielte Förderung der Mutter-/Vater-/Kind-Beziehung, insbesondere in der frühen Kindheit, kann dazu beitragen, dass Kinder eine sichere emotionale Bindung aufbauen können, die einen Schutzfaktor für kommende Belastungssituationen und deren Bewältigung darstellt.
Die berufliche Qualifizierung für die Arbeitsfelder der Suchthilfe und Gemeindepsychiatrie umfasst nicht selbstverständlich eine Qualifizierung in diesen Themenfeldern. Gefördert wird ein Beitrag zu einer anerkannten Weiterbildung zur gezielten Qualifizierung mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal € 2.500,- pro Einrichtung (beispielsweise für das Beratungs- und Frühinterventionsprogramm STEEP™ ; die Entwicklungspsychologische Beratung EPB; SAFE® – Sichere Ausbildung für Eltern o.ä.).
Förderdauer
Der Förderzeitraum endet spätestens zum 31.03.2025. Die Förderdauer ist abhängig von der Dauer der Qualifizierung bzw. ist als einmalige Ausgabe abrufbar.
Was wird gefördert
Die berufliche Qualifizierung für die Arbeitsfelder der Suchthilfe und Gemeindepsychiatrie umfasst nicht selbstverständlich eine Qualifizierung in diesen Themenfeldern. Gefördert wird ein Beitrag zu einer anerkannten Weiterbildung zur gezielten Qualifizierung mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal € 2.500,- pro Einrichtung (beispielsweise für das Beratungs- und Frühinterventionsprogramm STEEP™; die Entwicklungspsychologische Beratung EPB; SAFE® – Sichere Ausbildung für Eltern o.ä.).
Einzureichende Dokumente
Bitte nutzen Sie das Online-Antragsformular, dem Sie alle notwendigen Dokumente beifügen. Einzureichen sind:
- Kalkulation pro beantragtem Modul
- Finanzplan (siehe Vorlage)
- antragsbegleitendes Konzept
- Projekt-/Zeitplan
- Kooperationsvereinbarung oder Absichtserklärung für Kooperationsvereinbarung (→ Muster)
- Nachweis Bedarf Personalqualifikation
- Informationen über die ausgewählte Fortbildungsmaßnahme (Angebot, Kosten, Verweis Website,…)
Weitere Informationen
- Hinweise zur Erstellung eines antragsbegleitenden Konzepts
- Qualifizierungsanforderungen an das Personal für Gruppenangebote
- Qualitätsstandards für Gruppenangebote
Partner*in / Finanzierung
GKV-Mittel
Grundsätzlich gelten für die mit GKV-Mitteln geförderten Module des Landesprogramms „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ die allgemeinen Förderkriterien des GKV-Bündnisses für Gesundheit.
Sprechstunde für Online-Beratung
Für den Fall, dass Sie noch Fragen haben, beraten wir Sie gern individuell bei einer Online-Sprechstunde. Zur Terminvereinbarung schr