Förderbereich 2

Pat*innen­schaften

Ziel

Pat*innenschaften für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 2 und 17 Jahren; Kinder erfahren Zuverlässigkeit und Zuwendung, Eltern erfahren Unterstützung; Begleitung und ggf. Qualifizierung der ehrenamtlichen Pat*innen.

Das Erleben einer sicheren Bindung in der frühen Kindheit steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der körperlichen, psychischen und emotionalen Gesundheit eines Menschen. Eine sichere Bindung stellt einen Schutzfaktor bei Belastungen dar und wirkt auf die Entwicklung des eigenen Selbstwertgefühls und Weltbildes, der Beziehungsfähigkeit, der sozialen Kompetenz, der Empathiefähigkeit, der emotionalen Intelligenz, der Lernfähigkeit, der Fähigkeit zur Konfliktlösung u.v.m. 

Elterliches Verhalten, insbesondere die Qualität der Eltern-Kind-Interaktion, stellt das Fundament der Bindungsentwicklung in der frühen Kindheit. Entscheidend ist die als „Feinfühligkeit“ beschrie­bene Art und Weise des Umgangs mit Kleinkindern, die sich u.a. auszeichnet durch die Aufmerksamkeit gegenüber Äußerungen des Säuglings/Kleinkindes (Wahrnehmung), dem Erkennen seiner Bedürfnislage (richtige Interpretation) und der sofortigen, angemessenen Reaktion. 

Menschen in Elternverantwortung, die aufgrund ihrer eigenen biografischen Erfahrungen keine Bindungssicherheit erlebt haben, können diese auch an ihre Kinder nicht weitergeben. Eine Sucht- oder psychische Erkrankung kann Menschen daran hindern, feinfühlig mit ihren Kindern umzugehen, da ihre eigenen Befindlichkeiten und/oder die Erkrankung als solche ihre elterliche Fürsorgefähigkeit (maß­geblich) einschränken. Somit fehlen Kindern verlässliche Bezugs­personen. 

(Ehrenamtliche) Pat*innen können Kindern sucht- und/oder psychisch erkrankter Eltern als verlässliche Bezugspersonen zur Seite stehen und sie kontinuierlich in ihrem Alltag begleiten. Sie können betroffenen Kindern alternative Bindungserfahrungen und Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen.

Förderzeitraum und Förderdauer

Der Förderzeitraum endet spätestens zum 31.03.2025. Die maximale Förderdauer, und damit auch die Dauer der zu planenden Durch­führung des Moduls, ist innerhalb dieses Förderzeitraums unbe­grenzt. Sie beginnt mit der Bewilligung und endet mit dem o. g. Förderzeitraum.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Personalkosten für die Akquise (Öffentlichkeits­arbeit), für Bewerbungsverfahren mit potenziellen Pat*innen, die vertragliche Ausgestaltung, Schulungen (inclusive Vor- und Nachbe-reitung) sowie der Austausch mit den Pat*innen und eine monatliche Reflexionsgruppe. Zusätzlich werden Personalkosten für die Bewältigung von Krisensituationen, beispielsweise zwischen Eltern und Pat*innen, gefördert. Es können Personalkosten bis zu € 3.534,00 pro Jahr sowie Sachkosten bis zu max. € 2.760,00 pro Jahr (Aufwendungen für die Patinnen), also pro Einrichtung insgesamt € 6.294,00 pro Jahr (im Falle von 12 Monaten) beantragt werden.

Einzureichende Dokumente

Bitte nutzen Sie das Online-Antragsformular, dem Sie alle notwendigen Dokumente beifügen. Einzureichen sind:

  • Kalkulation pro beantragtem Modul
  • Finanzplan (siehe Vorlage)
  • antragsbegleitendes Konzept
  • Projekt-/Zeitplan
  • Kooperationsvereinbarung oder Nachweis Bearbeitungsstand 
  • Anerkennung Jugendhilfeträger 
  • Nachweis Vorerfahrung mit Angeboten   

Weitere Informationen

Partner*in / Finanzierung:

GKV-Mittel

Grundsätzlich gelten für die mit GKV-Mitteln geförderten Module des Landesprogramms „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ die allgemeinen Förderkriterien des GKV-Bündnisses für Gesund­heit.

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Sprech­stunde für Online-Beratung

Für den Fall, dass Sie noch Fragen haben, beraten wir Sie gern individuell bei einer Online-Sprechstunde. Zur Termin­vereinbarung schreiben Sie uns einfach eine E-Mail, wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

→ Termin vereinbaren

Kontakt

Sie interessieren sich für das Landesprogramm „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ oder spielen mit dem Gedanken, sich für eines der Module zu bewerben, haben jedoch noch Fragen? Schreiben Sie uns und wir kümmern uns zeitnah um Ihr Anliegen.

Oder Sie nehmen direkt telefonisch
mit uns Kontakt auf unter 0201 248417-2:

Sprechzeiten
Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Mittwoch 12:00 – 16:00 Uhr

Postanschrift:
Landesfachstelle Familie, Geschlechtervielfalt und Sucht BELLA DONNA
Kopstadtplatz 24 -25
45127 Essen