Förderbereich 1

Kooperations­vereinbarung

Ziel

Entwicklung einer verbindlichen Kooperationsvereinbarung zwischen Jugendhilfe, Suchthilfe und Gemeindepsychiatrie, um die gesundheitliche Situation der Zielgruppe durch gezielte Vernetzungsarbeit zu verbessern.

Eine verbindliche, strukturierte, miteinander vertraglich aus­gehandelte Kooperations­ vereinbarung zwischen der Sucht- und der Jugendhilfe sowie zwischen der Gemeindepsychiatrie und der Jugendhilfe vor Ort ist unerlässlich, wenn im Sinne des Kindeswohls miteinander gearbeitet wird. Gemeint sind Kooperations­verein­barungen, die sich auf die generelle Zusammenarbeit der Unterstützungssysteme für die Zielgruppe „Kinder und Jugendliche psychisch kranker und suchtkranker Eltern“ in den verschiedenen Rechtskreisen beziehen, beispielsweise im Rahmen von Hilfeplan­gesprächen, mit dem Ziel, kombinierte ineinandergreifende Unterstützungsangebote über den gesamten Verlauf von Kindheit und Jugend zu erreichen.

Akteur*innen, die an der Kooperations­vereinbarung beteiligt sein sollen, sind insbesondere die Jugend- und Suchthilfe mit Blick auf die Zielgruppe Kinder und Jugendliche suchtkranker Eltern bzw. die Jugendhilfe und die sozialpsychiatrischen Dienste der Gesundheits­ämter für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen psychisch kranker Eltern.

Die Praxis zeigt, dass ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Entwicklung einer Kooperationsvereinbarung vor Ort ein gemeinsamer Kommunikationsprozess aller beteiligten Institutionen, Einrichtungen und Behörden ist. So kann es gelingen, dass sich die unterschiedlichen Systeme (Institutionen/Einrichtungen/Behörden) mit ihren jeweiligen spezifischen Aufträgen, Aufgaben und Angeboten am ehesten miteinander vertraut machen, eine gemeinsame Sprache und Zielsetzung entwickeln und die Kooperations­vereinbarung gemeinsam tragen.

Es bedarf eines umfangreichen Ressourceneinsatzes, eine verbindliche Kooperationsvereinbarung vor Ort in einem gemeinsamen Prozess zu entwickeln: Bis sich der Gewinn einer gelingenden Kooperation für alle Beteiligten im beruflichen Alltag auszahlt, ist anfänglich ein umfangreicher Prozess sowohl innerhalb der eigenen Institution als auch zwischen den an diesem Prozess beteiligten Institutionen/­Einrichtungen/­Behörden nötig. Gleichzeitig sind Kooperationsstrukturen „pflegebedürftig“, dies gerade zu Anfang, wenn die Abläufe und Handhabung noch eher fremd, weil nicht geübt, sind.

Neben den Einrichtungen der Sucht- und Jugendhilfe sowie der Gemeindepsychiatrie können auch Kommunen bzw. kommunale Einrichtungen das Modul Kooperationsvereinbarung beantragen, unter der Voraussetzung, dass die Kommune eine zentrale und steuernde Rolle bei der Entwicklung der Kooperationsvereinbarung einnimmt. Alle in diesem Zusammenhang eingeleiteten Schritte und getroffenen Vereinbarungen müssen dem Ziel des Landes­programms entsprechen, eine nachhaltige Angebotsstruktur für Kinder von suchtkranken und psychisch kranken Eltern zu entwickeln.

Die Entwicklung einer Kooperationsvereinbarung vor Ort ist eine Leitungsaufgabe. Ein Personalkostenzuschuss im Umfang von ca. 255 Stunden sowie ein Zuschuss zu den erforderlichen Sachkosten kann für die zeitintensive Entwicklungsphase beantragt werden. Die maximale Fördersumme für dieses Modul beträgt € 22.650 pro Einrichtung bzw. € 33.975 bei Beantragung der Verlängerung um ein weiteres Jahr (siehe Förderzeitraum und Förderdauer).

Förderzeitraum und Förderdauer

Der Förderzeitraum endet spätestens zum 31.03.2025. Die Förderdauer beträgt maximal 24 Monate. Es besteht die Möglichkeit, bei Darstellung des Bedarfs eine Verlängerung um ein weiteres Jahr zu beantragen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Mittel.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Personalstellenanteile bis maximal € 8.925,- pro Jahr sowie Sitzungskosten (Bewirtung, Verbrauchsmaterial, Druckkosten, Reisekosten) bis zu € 2.400,- pro Jahr.

Einzureichende Dokumente

Bitte nutzen Sie das Online-Antragsformular, dem Sie alle notwendigen Dokumente beifügen. Einzureichen sind:

  • Kalkulation pro beantragtem Modul
  • Finanzplan (siehe Vorlage)
  • antragsbegleitendes Konzept
  • Projekt-/Zeitplan
  • Absichtserklärung für Kooperations­vereinbarung (→ Muster)

Weitere Informationen

Partner*in / Finanzierung

GKV und Landesfachstelle Frauen und Familie BELLA DONNA

Grundsätzlich gelten für die mit GKV-Mitteln geförderten Module des Landesprogramms „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ die allgemeinen Förderkriterien des GKV-Bündnisses für Gesund­heit.

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Sprech­stunde für Online-Beratung

Für den Fall, dass Sie noch Fragen haben, beraten wir Sie gern individuell bei einer Online-Sprechstunde. Zur Termin­vereinbarung schreiben Sie uns einfach eine E-Mail, wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

→ Termin vereinbaren

Online-Info­ver­anstal­tungen

Zur Zeit sind keine Information­sveranstaltungen geplant. Bitte vereinbaren Sie einen individuellen Beratungs­termin.

Kontakt

Sie interessieren sich für das Landesprogramm „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ oder spielen mit dem Gedanken, sich für eines der Module zu bewerben, haben jedoch noch Fragen? Schreiben Sie uns und wir kümmern uns zeitnah um Ihr Anliegen.

Oder Sie nehmen direkt telefonisch
mit uns Kontakt auf unter 0201 248417-2:

Sprechzeiten
Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Mittwoch 12:00 – 16:00 Uhr

Postanschrift:
Landesfachstelle Familie, Geschlechtervielfalt und Sucht BELLA DONNA
Kopstadtplatz 24 -25
45127 Essen