Förderbereich 2

Kollegiale Beratung

Ziel

Beratung durch Kollegen*innen mit langjähriger Praxis­erfahrung zur Umsetzung von stärkenden Maßnahmen für die Zielgruppe. 

Die Praxiserfahrungen im Arbeitsfeld „Kinder von sucht- oder psychisch erkrankten Eltern“ unterscheiden sich in allen Arbeits­feldern (Suchthilfe, Gemeinde­psychiatrie etc.) deutlich. Mit diesem Modul soll das bereits langjährig und umfangreich vorliegende Erfahrungs­wissen durch kollegiale Beratung geteilt werden. Die Inhalte sollen dabei sowohl die konkreten Erfahrungen in der Einzel­betreuung der betroffenen Kinder, der Betreuung/­Begleitung ihrer Eltern/-teile umfassen sowie Erfahrungen in der Umsetzung von Gruppen­angeboten für Kinder (auch mit ihren Eltern/-teilen) unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichen Methoden, Programmen etc.

Förderdauer

Der Förderzeitraum endet spätestens zum 31.03.2025. Die maximale Förderdauer, und damit auch die Dauer der zu planenden Durch­führung, beträgt für dieses Modul 1,5 Tage pro Einrichtung und Jahr (12 Monate).

Was wird gefördert?

Gefördert werden Personalkostenanteile für die beratenden (externen) Kolleg*innen im Umfang von max. 1,5 Tagen im Jahr (ca. 12 Stunden) in Höhe von € 31,-/Stunde. Entsprechend können Einrichtungen/­Träger jährlich maximal € 372,- für dieses Modul beantragen. Alternativ ist die kostenlose Teilnahme an ent­sprechen­den Fortbildungs­veranstaltungen der Landes­fachstelle Frauen und Familie BELLA DONNA der Suchtkooperation NRW möglich. Die Koordi­nier­ungs­stelle des Landesprogramms unterstützt bei der Akquise erfahrender Kolleg*innen aus der Praxis.

Beispielkalkulation


Honorare und Fahrtkosten für die Beratung vor Ort in den Ein­richtungen durch Kolleg*innen aus der Praxis können beantragt werden, wenn für diese eine einschlägige Erfahrungsqualifikation in der Umsetzung von Angeboten für Zielgruppe nachgewiesen werden kann.

Einzureichende Dokumente

Bitte nutzen Sie das Online-Antragsformular, dem Sie alle notwendigen Dokumente beifügen. Einzureichen sind:

  • Kalkulation pro beantragtem Modul
  • Finanzplan (siehe Vorlage)
  • antragsbegleitendes Konzept
  • Projekt-/Zeitplan
  • Kooperationsvereinbarung oder Nachweis Bearbeitungsstand 
  • Anerkennung Jugendhilfeträger 
  • Nachweis Vorerfahrung mit Angeboten   

Weitere Informationen

Partner*in / Finanzierung

im Rahmen der Fort­bildungs-/­Beratungs­tätigkeit der Landes­fach­stelle Frauen und Familie BELLA DONNA (Budget Landes­fachstelle); GKV- Mittel für Honorare und ggf. Reisekosten der Referent*innen

Grundsätzlich gelten für die mit GKV-Mitteln geförderten Module des Landesprogramms „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ die allgemeinen Förderkriterien des GKV-Bündnisses für Gesund­heit.

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Sprech­stunde für Online-Beratung

Für den Fall, dass Sie noch Fragen haben, beraten wir Sie gern individuell bei einer Online-Sprechstunde. Zur Termin­vereinbarung schreiben Sie uns einfach eine E-Mail, wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

→ Termin vereinbaren

Kontakt

Sie interessieren sich für das Landesprogramm „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ oder spielen mit dem Gedanken, sich für eines der Module zu bewerben, haben jedoch noch Fragen? Schreiben Sie uns und wir kümmern uns zeitnah um Ihr Anliegen.

Oder Sie nehmen direkt telefonisch
mit uns Kontakt auf unter 0201 248417-2:

Sprechzeiten
Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Mittwoch 12:00 – 16:00 Uhr

Postanschrift:
Landesfachstelle Familie, Geschlechtervielfalt und Sucht BELLA DONNA
Kopstadtplatz 24 -25
45127 Essen