Förderbereich 1

Beratung zur Angebots­kon­zeption

Ziel

Prozesse der Konzipierung, Implementierung und Evaluation der Angebote begleiten.

Honorare und Fahrtkosten für Berater*­innen vor Ort in den Einrichtungen können beantragt werden, wenn für Referent*­innen bzw. Berater*­innen eine einschlägige Erfahrungs­qualifikation i. d. Konzeption und Umsetzung von Angeboten für die Zielgruppe nachgewiesen werden kann.

Prozesse der Konzipierung und Imple­mentier­ung von Angeboten für Kinder sucht- und/oder psychisch erkrankter Eltern erfordern, den komplexen Handlungsbedarf (theoretischer, fachlicher und wissenschaftlicher Hintergrund) in einen möglichst konkreten Handlungsplan zu „übersetzen“. Dieser muss neben den jeweiligen Methoden, Techniken und anzustrebenden Zielen auch die jeweils vorliegenden Rahmenbedingungen der Einrichtung/Institution einbeziehen – umfassend sowohl die strukturellen und räumlichen Situationen vor Ort, als auch die Qualifizierung der Mitarbeitenden.

Für eine möglichst hohe Passgenauigkeit der Angebote ist der Prozess der Konzeptentwicklung bereits entscheidend. Dieser ermöglicht eine konkrete Formulierung der Ziele, der geplanten Arbeitsformen und Methoden sowie der konkreten Angebote und erforderlichen Ressourcen. Eine Klärung des Bedarfs an weiterer Unterstützung, Qualifizierung, Auseinandersetzung und Reflexion ist ebenso bedeutsam für diese Prozesse wie die Auseinandersetzung mit Haltungs­fragen des Teams/der Institution sowie die strukturelle Einbettung der Angebote vor Ort (Kooperation und Vernetzung).

Die Implementierung von Angeboten, also die Umsetzung und auch die „Einbettung“ von neuen Angeboten oder Arbeits­ansätzen als selbstverständlicher Bestandteil in das Angebotsrepertoire einer Einrichtung, erfordert konzeptionelle Vorbereitung. Berücksichtigt werden müssen beispielsweise Fragen nach der Gesamtstrategie einer Organisation ebenso wie die Fragen nach den langfristigen Möglichkeiten einer verlässlichen Angebotsgestaltung (Ressourcen, Perspektiven).

Die Evaluation der jeweiligen Angebote erfasst und bewertet, inwiefern die umgesetzten Konzepte, genutzten Techniken und Methoden sowie der Einsatz der Ressourcen etc. dazu beigetragen haben, die definierten Ziele der Angebote zu erreichen. Gleichermaßen unterstützt sie bei der Frage, wo ggfs. nachgesteuert, modifiziert oder auch erweitert werden kann.

Fördersumme

Zur Unterstützung dieser Prozesse kann eine finanzielle Förderung für externe Berater*innen in Höhe von € 2.000,- im Jahr beantragt werden. Gerne empfehlen wir Ihnen Berater*innen. Darüber hinaus bietet die Landesfachstelle Frauen und Familie BELLA DONNA im Rahmen ihrer Aufgaben fachliche Beratung, Begleitung und Unterstützung beispielsweise in Form von Fortbildungs­angeboten an.

Förderzeitraum und Förderdauer

Der Förderzeitraum endet spätestens zum 31.03.2025. Die maximale Förderdauer für dieses Modul beträgt ein Jahr.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Honorare für Berater*­innen sowie Reisekosten bis zu maximal € 2.000,- pro Einrichtung.

Einzureichende Dokumente

Bitte nutzen Sie das Online-Antragsformular, dem Sie alle notwendigen Dokumente beifügen. Einzureichen sind:

  • Kalkulation pro beantragtem Modul
  • Finanzplan (siehe Vorlage)
  • antragsbegleitendes Konzept
  • Projekt-/Zeitplan
  • Kooperationsvereinbarung oder Absichtserklärung für Kooperations­vereinbarung (→ Muster)

Weitere Informationen

Partner*in / Finanzierung

Beratung im Rahmen der Fortbildungstätigkeit der Landesfachstelle Frauen und Familie BELLA DONNA (Budget Landesfachstelle); GKV-Mittel für externe Referentinnen mit einschlägiger Erfahrungsqualifikation in der Konzeption und Umsetzung von Angeboten für die Zielgruppe.

Grundsätzlich gelten für die mit GKV-Mitteln geförderten Module des Landesprogramms „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ die allgemeinen Förderkriterien des GKV-Bündnisses für Gesund­heit.

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Sprech­stunde für Online-Beratung

Für den Fall, dass Sie noch Fragen haben, beraten wir Sie gern individuell bei einer Online-Sprechstunde. Zur Termin­vereinbarung schreiben Sie uns einfach eine E-Mail, wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

→ Termin vereinbaren

Online-Info­ver­anstal­tungen

Zur Zeit sind keine Information­sveranstaltungen geplant. Bitte vereinbaren Sie einen individuellen Beratungs­termin.

Kontakt

Sie interessieren sich für das Landesprogramm „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ oder spielen mit dem Gedanken, sich für eines der Module zu bewerben, haben jedoch noch Fragen? Schreiben Sie uns und wir kümmern uns zeitnah um Ihr Anliegen.

Oder Sie nehmen direkt telefonisch
mit uns Kontakt auf unter 0201 248417-2:

Sprechzeiten
Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Mittwoch 12:00 – 16:00 Uhr

Postanschrift:
Landesfachstelle Familie, Geschlechtervielfalt und Sucht BELLA DONNA
Kopstadtplatz 24 -25
45127 Essen