Förderbereich 2

Sockel­finan­zierung für Gruppen­angebote

Ziel

Durchführung von Gruppenangeboten für Kinder in sucht­belaste­ten Familien und Kinder psychisch kranker Eltern mit begleitender Elternarbeit: Die Kinder und Jugendlichen machen stabile Bindungs­erfahrungen, entwickeln Resilienz und Strategien, mit der psychischen Erkrankung oder Sucht­erkrankung der Eltern umzugehen und dürfen einfach nur Kind sein.

Sofern es sich bei dem zur Förderung beantragten Vorhaben um ein bereits bestehendes Vorhaben handelt, kann eine Förderung nur dann erfolgen, wenn eine erkennbare Weiter­entwicklung erfolgt. Diese kann z. B. durch neue oder weitere Elemente, also eine konzeptionelle Weiter­entwicklung oder Erweiterung der Angebote belegt werden. Eine Förderung für einen identischen Förderzweck ohne erkennbaren Mehrwert ist ausgeschlossen. 

Darüber hinaus sind die Qualifizierungs­anforderungen des für die Umsetzung der Angebote einzusetzenden Personals sowie die Qualitäts­anforderungen an die Gruppenangebote zu erfüllen. 

Die Umsetzung von Gruppen­angeboten für Kinder und Jugendliche ist ein ange­strebtes Ziel im Rahmen des Landes­programms. In Deutschland liegen bereits umfang­reiche Erfahrungen mit unter­schied­lichen Konzepten und Methoden vor – gleicher­maßen zeigt sich bei allen Angeboten, dass sie auf keiner ausreichenden, verlässlichen Finanzierung basieren und somit ein andauerndes Engagement zur Mittel­beschaffung erfordern. 

Als gemeinsame und förderliche Merkmale von Angeboten für Kinder von sucht- und/oder psychisch erkrankten Eltern/­teilen können aus der Praxis in Deutschland als wesentlich identifiziert werden: Gruppen­angebote, die auf Langfristigkeit und Beständigkeit angelegt sind; altersbezogene, teilweise auch geschlechts­bezogene Konzepte; gemeinsame Mahlzeiten als ein bedeutender Faktor sowie eine Hol- und Bring-Struktur als Standard. Darüber hinaus ist eine flankierende Arbeit mit den Müttern und Vätern erforderlich.

Was ist förderfähig?

Entsprechend dieser Erkenntnisse können Träger/­Einrichtungen, die Angebote für Gruppen (Kinder und/­oder Jugendliche) bereits um­setzen und weiter­entwickeln oder künftig anbieten möchten, einen Personal­kosten­zuschuss für die Umsetzung von maximal zwei Gruppen­angeboten, deren Vor- und Nach­bereitungs­zeit sowie ggfs. für Eltern­gespräche/Krisen­interventionen o.ä. in Verbindung mit den Gruppen für Kinder und Jugendliche im Umfang von bis zu 250 Stunden im Jahr (bis zu ca. € 650,-/Monat) pro Angebot beantragen.
Für pädagogisches Material und sonstige Aufwendungen für die Gruppenarbeit können jeweils bis zu € 300,- im Monat sowie für Snacks und Getränke für die Kinder bis zu jeweils € 200,- im Monat beantragt werden.

Eine Verstetigung der Angebote über Fachleistungsstunden, Pauschalen oder ähnliche Konstrukte wird angestrebt, muss im antragsbegleitenden Konzept dargestellt werden und soll bereits 6 bis 12 Monate nach Start des Gruppenangebots greifen.

Als Eigenanteil ist es erforderlich, dass die beteiligten Einrichtungen/ Träger die erforderlichen Raumkosten (Miete, Mietnebenkosten etc.) einbringen sowie am Modul „Vernetzung“ teilnehmen.

Förderdauer und Förderzeitraum

Der Förderzeitraum endet spätestens zum 31.03.2025. Die maximale Förderdauer, und damit auch die Dauer der zu planenden Durch­führung des Moduls, ist innerhalb dieses Förderzeitraums unbe­grenzt. Sie beginnt mit der Bewilligung und endet mit dem o. g. Förderzeitraum.

Einzureichende Dokumente

Bitte nutzen Sie das Online-Antragsformular, dem Sie alle notwendigen Dokumente beifügen. Einzureichen sind:

  • Kalkulation pro beantragtem Modul
  • Finanzplan (siehe Vorlage)
  • antragsbegleitendes Konzept
  • Projekt-/Zeitplan
  • Kooperationsvereinbarung oder Nachweis Bearbeitungsstand 
  • Anerkennung Jugendhilfeträger 
  • Nachweis Vorerfahrung mit Angeboten  

Weitere Informationen

Partner*in / Finanzierung

Mittel der GKV und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW

Grundsätzlich gelten für die mit GKV-Mitteln geförderten Module des Landesprogramms „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ die allgemeinen Förderkriterien des GKV-Bündnisses für Gesund­heit.

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Sprech­stunde für Online-Beratung

Für den Fall, dass Sie noch Fragen haben, beraten wir Sie gern individuell bei einer Online-Sprechstunde. Zur Termin­vereinbarung schreiben Sie uns einfach eine E-Mail, wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

→ Termin vereinbaren

Kontakt

Sie interessieren sich für das Landesprogramm „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ oder spielen mit dem Gedanken, sich für eines der Module zu bewerben, haben jedoch noch Fragen? Schreiben Sie uns und wir kümmern uns zeitnah um Ihr Anliegen.

Oder Sie nehmen direkt telefonisch
mit uns Kontakt auf unter 0201 248417-2:

Sprechzeiten
Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Mittwoch 12:00 – 16:00 Uhr

Postanschrift:
Landesfachstelle Familie, Geschlechtervielfalt und Sucht BELLA DONNA
Kopstadtplatz 24 -25
45127 Essen

Förderbereich 2

Kollegiale Beratung

Ziel

Beratung durch Kollegen*innen mit langjähriger Praxis­erfahrung zur Umsetzung von stärkenden Maßnahmen für die Zielgruppe. 

Die Praxiserfahrungen im Arbeitsfeld „Kinder von sucht- oder psychisch erkrankten Eltern“ unterscheiden sich in allen Arbeits­feldern (Suchthilfe, Gemeinde­psychiatrie etc.) deutlich. Mit diesem Modul soll das bereits langjährig und umfangreich vorliegende Erfahrungs­wissen durch kollegiale Beratung geteilt werden. Die Inhalte sollen dabei sowohl die konkreten Erfahrungen in der Einzel­betreuung der betroffenen Kinder, der Betreuung/­Begleitung ihrer Eltern/-teile umfassen sowie Erfahrungen in der Umsetzung von Gruppen­angeboten für Kinder (auch mit ihren Eltern/-teilen) unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichen Methoden, Programmen etc.

Förderdauer

Der Förderzeitraum endet spätestens zum 31.03.2025. Die maximale Förderdauer, und damit auch die Dauer der zu planenden Durch­führung, beträgt für dieses Modul 1,5 Tage pro Einrichtung und Jahr (12 Monate).

Was wird gefördert?

Gefördert werden Personalkostenanteile für die beratenden (externen) Kolleg*innen im Umfang von max. 1,5 Tagen im Jahr (ca. 12 Stunden) in Höhe von € 31,-/Stunde. Entsprechend können Einrichtungen/­Träger jährlich maximal € 372,- für dieses Modul beantragen. Alternativ ist die kostenlose Teilnahme an ent­sprechen­den Fortbildungs­veranstaltungen der Landes­fachstelle Frauen und Familie BELLA DONNA der Suchtkooperation NRW möglich. Die Koordi­nier­ungs­stelle des Landesprogramms unterstützt bei der Akquise erfahrender Kolleg*innen aus der Praxis.

Beispielkalkulation


Honorare und Fahrtkosten für die Beratung vor Ort in den Ein­richtungen durch Kolleg*innen aus der Praxis können beantragt werden, wenn für diese eine einschlägige Erfahrungsqualifikation in der Umsetzung von Angeboten für Zielgruppe nachgewiesen werden kann.

Einzureichende Dokumente

Bitte nutzen Sie das Online-Antragsformular, dem Sie alle notwendigen Dokumente beifügen. Einzureichen sind:

  • Kalkulation pro beantragtem Modul
  • Finanzplan (siehe Vorlage)
  • antragsbegleitendes Konzept
  • Projekt-/Zeitplan
  • Kooperationsvereinbarung oder Nachweis Bearbeitungsstand 
  • Anerkennung Jugendhilfeträger 
  • Nachweis Vorerfahrung mit Angeboten   

Weitere Informationen

Partner*in / Finanzierung

im Rahmen der Fort­bildungs-/­Beratungs­tätigkeit der Landes­fach­stelle Frauen und Familie BELLA DONNA (Budget Landes­fachstelle); GKV- Mittel für Honorare und ggf. Reisekosten der Referent*innen

Grundsätzlich gelten für die mit GKV-Mitteln geförderten Module des Landesprogramms „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ die allgemeinen Förderkriterien des GKV-Bündnisses für Gesund­heit.

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Sprech­stunde für Online-Beratung

Für den Fall, dass Sie noch Fragen haben, beraten wir Sie gern individuell bei einer Online-Sprechstunde. Zur Termin­vereinbarung schreiben Sie uns einfach eine E-Mail, wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

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Kontakt

Sie interessieren sich für das Landesprogramm „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ oder spielen mit dem Gedanken, sich für eines der Module zu bewerben, haben jedoch noch Fragen? Schreiben Sie uns und wir kümmern uns zeitnah um Ihr Anliegen.

Oder Sie nehmen direkt telefonisch
mit uns Kontakt auf unter 0201 248417-2:

Sprechzeiten
Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Mittwoch 12:00 – 16:00 Uhr

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Landesfachstelle Familie, Geschlechtervielfalt und Sucht BELLA DONNA
Kopstadtplatz 24 -25
45127 Essen

Förderbereich 1

Vernetzung (obligatorisch)

Ziel

Vernetzung der antragstellenden, am Landesprogramm „KIPS Prävention NRW“ beteiligten Einrichtungen; Koordination der Vernetzung erfolgt durch die Koordinierungsstelle des Landesprogramms „KIPS Prävention NRW“.

Die Vernetzung der am Landesprogramm „KIPS Prävention NRW“ teilnehmenden Einrichtungen ist ein konkretes Ziel des Landesprogramms, entsprechend ist es ein Inhalt sowohl des ersten, als auch des zweiten Förderbereichs. 

Im Wesentlichen zielt die Vernetzung darauf ab, gemeinsam die Erfahrungen mit und aus den Entwicklungen in den jeweiligen Einrichtungen auszutauschen und zu reflektieren sowie gemeinsam von den Erfahrungen der Beteiligten zu lernen. Weiterhin können im Rahmen der Vernetzung Schwierigkeiten in der Umsetzung des Landesprogramms oder einzelner Module sowie ggfs. weitere identifizierbare Problemstellungen aufgegriffen und bearbeitet werden. 

Die konkrete Förderung der Vernetzung, Umsetzung und Organisation leistet die Landesfachstelle Frauen und Familie BELLA DONNA der Suchtkooperation NRW. Die beteiligten Einrichtungen bringen als Eigenmittel ihre Personalressourcen sowie die erforderlichen Ressourcen für die An- und Abreise ein. Es ist mit zwei Präsenz-­ veranstaltungen pro Jahr in Essen zu rechnen.

Auch Einrichtungen, die keine Fördermittel im Rahmen des Landes­programms beantragen, können durch eine Beteiligung am Modul Vernetzung Teil des Landesprogramms werden. Voraussetzung ist der Nachweis einer Übereinstimmung der Zielverfolgung der jeweiligen Einrichtung mit den Zielen des Landesprogramms. Bitte nutzen Sie hierfür unser Formular für die Teilnahme an der Vernetzung.

Förder- bzw. Umsetzungsdauer

Die Teilnahme am Vernetzungsmodul ist für Einrichtungen, die eine Förderung im Rahmen des Landesprogramms „KIPS Prävention NRW“ erhalten, obligatorisch. Die Verpflichtung zur Teilnahme ergibt sich aus dem Förderzeitraum der bewilligten Module.

Einzureichende Dokumente

Bitte nutzen Sie das Online-Antragsformular.

  • Erklärung zur Übereinstimmung der Zielverfolgung von Einrichtung und Landesprogramm (Teil des Antragsformulars)

Partner*in / Finanzierung

Die Fahrtkosten für die Teilnahme an den Vernetzungstreffen werden von den Einrichtungen als Eigenanteil übernommen. Bitte tragen Sie den obligatorischen Eigenanteil in das Antragsformular und in den Finanzplan ein. Zugrunde gelegt werden zwei Treffen pro Jahr in Essen in Präsenz für eine Person (Fahrtkosten, Personalkosten).

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Sprech­stunde für Online-Beratung

Für den Fall, dass Sie noch Fragen haben, beraten wir Sie gern individuell bei einer Online-Sprechstunde. Zur Termin­vereinbarung schreiben Sie uns einfach eine E-Mail, wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

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Kontakt

Sie interessieren sich für das Landesprogramm „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ oder spielen mit dem Gedanken, sich für eines der Module zu bewerben, haben jedoch noch Fragen? Schreiben Sie uns und wir kümmern uns zeitnah um Ihr Anliegen.

Oder Sie nehmen direkt telefonisch
mit uns Kontakt auf unter 0201 248417-2:

Sprechzeiten
Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Mittwoch 12:00 – 16:00 Uhr

Postanschrift:
Landesfachstelle Familie, Geschlechtervielfalt und Sucht BELLA DONNA
Kopstadtplatz 24 -25
45127 Essen

Förderbereich 2

Pat*innen­schaften

Ziel

Pat*innenschaften für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 2 und 17 Jahren; Kinder erfahren Zuverlässigkeit und Zuwendung, Eltern erfahren Unterstützung; Begleitung und ggf. Qualifizierung der ehrenamtlichen Pat*innen.

Das Erleben einer sicheren Bindung in der frühen Kindheit steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der körperlichen, psychischen und emotionalen Gesundheit eines Menschen. Eine sichere Bindung stellt einen Schutzfaktor bei Belastungen dar und wirkt auf die Entwicklung des eigenen Selbstwertgefühls und Weltbildes, der Beziehungsfähigkeit, der sozialen Kompetenz, der Empathiefähigkeit, der emotionalen Intelligenz, der Lernfähigkeit, der Fähigkeit zur Konfliktlösung u.v.m. 

Elterliches Verhalten, insbesondere die Qualität der Eltern-Kind-Interaktion, stellt das Fundament der Bindungsentwicklung in der frühen Kindheit. Entscheidend ist die als „Feinfühligkeit“ beschrie­bene Art und Weise des Umgangs mit Kleinkindern, die sich u.a. auszeichnet durch die Aufmerksamkeit gegenüber Äußerungen des Säuglings/Kleinkindes (Wahrnehmung), dem Erkennen seiner Bedürfnislage (richtige Interpretation) und der sofortigen, angemessenen Reaktion. 

Menschen in Elternverantwortung, die aufgrund ihrer eigenen biografischen Erfahrungen keine Bindungssicherheit erlebt haben, können diese auch an ihre Kinder nicht weitergeben. Eine Sucht- oder psychische Erkrankung kann Menschen daran hindern, feinfühlig mit ihren Kindern umzugehen, da ihre eigenen Befindlichkeiten und/oder die Erkrankung als solche ihre elterliche Fürsorgefähigkeit (maß­geblich) einschränken. Somit fehlen Kindern verlässliche Bezugs­personen. 

(Ehrenamtliche) Pat*innen können Kindern sucht- und/oder psychisch erkrankter Eltern als verlässliche Bezugspersonen zur Seite stehen und sie kontinuierlich in ihrem Alltag begleiten. Sie können betroffenen Kindern alternative Bindungserfahrungen und Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen.

Förderzeitraum und Förderdauer

Der Förderzeitraum endet spätestens zum 31.03.2025. Die maximale Förderdauer, und damit auch die Dauer der zu planenden Durch­führung des Moduls, ist innerhalb dieses Förderzeitraums unbe­grenzt. Sie beginnt mit der Bewilligung und endet mit dem o. g. Förderzeitraum.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Personalkosten für die Akquise (Öffentlichkeits­arbeit), für Bewerbungsverfahren mit potenziellen Pat*innen, die vertragliche Ausgestaltung, Schulungen (inclusive Vor- und Nachbe-reitung) sowie der Austausch mit den Pat*innen und eine monatliche Reflexionsgruppe. Zusätzlich werden Personalkosten für die Bewältigung von Krisensituationen, beispielsweise zwischen Eltern und Pat*innen, gefördert. Es können Personalkosten bis zu € 3.534,00 pro Jahr sowie Sachkosten bis zu max. € 2.760,00 pro Jahr (Aufwendungen für die Patinnen), also pro Einrichtung insgesamt € 6.294,00 pro Jahr (im Falle von 12 Monaten) beantragt werden.

Einzureichende Dokumente

Bitte nutzen Sie das Online-Antragsformular, dem Sie alle notwendigen Dokumente beifügen. Einzureichen sind:

  • Kalkulation pro beantragtem Modul
  • Finanzplan (siehe Vorlage)
  • antragsbegleitendes Konzept
  • Projekt-/Zeitplan
  • Kooperationsvereinbarung oder Nachweis Bearbeitungsstand 
  • Anerkennung Jugendhilfeträger 
  • Nachweis Vorerfahrung mit Angeboten   

Weitere Informationen

Partner*in / Finanzierung:

GKV-Mittel

Grundsätzlich gelten für die mit GKV-Mitteln geförderten Module des Landesprogramms „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ die allgemeinen Förderkriterien des GKV-Bündnisses für Gesund­heit.

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Sprech­stunde für Online-Beratung

Für den Fall, dass Sie noch Fragen haben, beraten wir Sie gern individuell bei einer Online-Sprechstunde. Zur Termin­vereinbarung schreiben Sie uns einfach eine E-Mail, wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

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Kontakt

Sie interessieren sich für das Landesprogramm „KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ oder spielen mit dem Gedanken, sich für eines der Module zu bewerben, haben jedoch noch Fragen? Schreiben Sie uns und wir kümmern uns zeitnah um Ihr Anliegen.

Oder Sie nehmen direkt telefonisch
mit uns Kontakt auf unter 0201 248417-2:

Sprechzeiten
Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Mittwoch 12:00 – 16:00 Uhr

Postanschrift:
Landesfachstelle Familie, Geschlechtervielfalt und Sucht BELLA DONNA
Kopstadtplatz 24 -25
45127 Essen