Neues zum Modul Kooperationsvereinbarung für Kommunen

Eine verbindliche, strukturierte, miteinander vertraglich ausgehandelte Kooperationsvereinbarung zwischen der Sucht- und der Jugendhilfe und/oder zwischen der Gemeindepsychiatrie und der Jugendhilfe vor Ort ist unerlässlich, wenn im Sinne des Kindeswohls miteinander gearbeitet wird.

Gemeint sind Kooperationsvereinbarungen, die sich auf die generelle Zusammenarbeit der Unterstützungssysteme für die Zielgruppe „Kinder und Jugendliche psychisch kranker und suchtkranker Eltern“ in den verschiedenen Rechtskreisen beziehen, beispielsweise im Rahmen von Hilfeplangesprächen, mit dem Ziel, abgestimmte, ineinandergreifende Unterstützungsangebote über den gesamten Verlauf von Kindheit und Jugend zu erreichen.   Neben den Einrichtungen der Sucht- und Jugendhilfe sowie der Gemeindepsychiatrie können nun auch Kommunen bzw. kommunale Einrichtungen das Modul Kooperationsvereinbarung beantragen, unter der Voraussetzung, dass die Kommune eine zentrale und steuernde Rolle bei der Entwicklung der Kooperationsvereinbarung einnimmt. Alle in diesem Zusammenhang eingeleiteten Schritte und getroffenen Vereinbarungen müssen dem Ziel des Landesprogramms entsprechen, eine nachhaltige Angebotsstruktur für Kinder von suchtkranken und psychisch kranken Eltern zu entwickeln.