Wir fördern in Modulen
Ihre Einrichtung bietet bereits resilienz- und gesundheitsfördernde Gruppenangebote für Kinder psychisch kranker oder suchtkranker Eltern an und ist interessiert an einer Förderung?
Ihre Einrichtung möchte in Zukunft Gruppenangebote für Kinder und Jugendliche umsetzen?
Sie möchten als kommunale Einrichtung eine verbindliche Kooperationsvereinbarung entwickeln?
Die Mitarbeiter*innen Ihrer Kita möchten sich zum Thema Resilienzförderung von Kindern aus psyschisch oder suchtbelasteten Familien fortbilden?
Dann werden Sie Teil des Landesprogramms KiPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken!
Hier erfahren Sie alles rund um die Module, die Förderbedingungen, das Antragsformular und Beantragung.

Gruppenangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern
Öffentliche oder private Träger können bei der Konzeption und Durchführung von Gruppenangeboten für Kinder psychisch oder suchtbelasteten Familien sowie von Eltern-Kind-Angeboten unterstützt werden. Das beinhaltet die Beratung bei der Konzeptionierung von Angeboten und ihre finanzielle Förderung sowie die Qualifizierung von Personal zur Stärkung von Kindern psychisch kranker und suchtkranker Eltern.
Weitere Informationen zu den einzelnen Modulen finden Sie in der Modulbeschreibung. Klicken Sie dazu einfach auf das jeweilige Feld.
Beratung zur Angebotskonzeption
Beratung zur Angebotskonzeption
In diesem Modul erhalten die Einrichtungen Unterstützung bei der Konzeptionierung von Gruppenangeboten für Kinder und Jugendliche aus sucht- und psychisch belasteten Familien sowie für deren Eltern. Hier sollen Strategien erarbeitet werden, um Angebote so zu gestalten, dass sie die Zielgruppe erreichen und ihren Bedarfen und Bedürfnissen entsprechen.
Dieses Modul kann nur im Zusammenhang mit dem Modul Basisfinanzierung Gruppenangebote beantragt werden.
Ziel des Moduls
Die Einrichtung hat mit der Unterstützung des Landesprogramms ein Gruppenangebot für Kinder und Jugendliche psychisch kranker und suchtkranker Eltern konzipiert und Zugangswege zur Zielgruppe erschlossen (Akquise).
Basisfinanzierung für die Durchführung von Gruppenangeboten
Basisfinanzierung für die Durchführung von Gruppenangeboten
Die Teilnahme an diesem Modul ist die Voraussetzung für die Module Beratung zur Angebotskonzeption und Personalqualifizierung. Es dient der finanziellen Unterstützung von Gruppenangeboten für Kinder und Jugendliche aus Familien mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen sowie deren Eltern.
Ziel des Moduls
Gruppenangebote für Kinder aus suchtbelasteten Familien und Kinder psychisch kranker Eltern sowie kombinierte Eltern-Kind-Angebote erhalten eine Basisfinanzierung. Hier machen betroffene Kinder stabile Bindungserfahrungen. Sie entwickeln Resilienz und Strategien, mit der psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung der Eltern umzugehen, und machen die Erfahrung „Kind sein zu dürfen“. Eltern-Kind-Angebote fördern zudem die Beziehung und das Verständnis für die Erkrankung.
Personalqualifizierung
Personalqualifizierung
Wir finanzieren bzw. bezuschussen die Qualifizierung und Fortbildung der Personen, die die Gruppenangebote durchführen. Themen können sein: Auswirkungen von Sucht oder psychischen Erkrankungen auf das Familiensystem, Resilienzstärkung, Elterngespräche oder pädagogische Methoden.
Dieses Modul kann nur im Zusammenhang mit dem Modul Basisfinanzierung für die Durchführung von Gruppenangebote beantragt werden.
Ziel des Moduls
Die Mitarbeiter*innen von Trägern sind qualifiziert in der Konzipierung und fachlichen Umsetzung gesundheits- und resilienzfördernder sowie präventiver Arbeit mit Kindern psychisch kranker und suchtkranker Eltern.
(Weiter-)Entwicklung von Kooperationen im Hilfesystem
Um ein Hilfesystem vor Ort zu etablieren oder zu stärken, bedarf es einer verbindlichen Kooperation zwischen den unterschiedlichen Einrichtungen: Öffentliche und private Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Gemeindepsychiatrien sowie Jugend- und Gesundheitsämter. Im Rahmen des Landesprogramms wird die Entwicklung oder Weiterentwicklung von kommunalen Kooperationen gefördert.
In den jeweiligen Modulbeschreibungen erfahren Sie alles über die Förderung einer (Weiter-)Entwicklung von Kooperationen. Klicken Sie dazu einfach auf das jeweilige Feld.
Entwicklung einer Kooperationsvereinbarung
Entwicklung einer Kooperationsvereinbarung
Ziel
Eine verbindliche Kooperationsvereinbarung zwischen Jugendhilfe, Suchthilfe und/oder Gemeindepsychiatrie wurde mit dem Ziel entwickelt und beschlossen, die gesundheitliche Situation von Kindern psychisch kranker und suchtkranker Eltern durch gezielte Vernetzungsarbeit zu verbessern.
Zielgruppe
Dieses Modul kann sowohl von teilnehmenden Trägern als auch von kommunalen Institutionen wie Gemeindepsychiatrie, Jugend- und Gesundheitsamt beantragt werden.
Weiterentwicklung bestehender Kooperationen im Hilfesystem
Weiterentwicklung bestehender Kooperationen im Hilfesystem
Gegenstand/Ziel:
Abschluss einer verbindlichen Kooperationsvereinbarung, die sich auf die generelle Zusammenarbeit der Unterstützungssysteme für die Zielgruppe „Kinder und Jugendliche psychisch kranker und suchtkranker Eltern“ in den verschiedenen Rechtskreisen – Suchthilfe, Jugendhilfe, medizinische Versorgung, Gemeindepsychiatrie – bezieht, und die das Ziel verfolgt, die gesundheitliche Situation der Zielgruppe durch Regelungen über eine strukturierte Zusammenarbeit zu verbessern.
Partner*in/Finanzierung:
GKV-Förderung von Personal- und Sachausgaben; Beratung durch die Landesfachstelle Frauen und Familie BELLA DONNA
Gesundheitsförderung in der Lebenswelt Kita
Je früher Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern gestärkt werden, desto leichter können sie mit den Herausforderungen umzugehen, denen sie aufgrund ihrer komplexen familiären Situation begegnen. Die Kindertagesstätte (Kita) ist ein Ort, an dem sie Kinder sein können und ihrem Alter entsprechend gefördert werden. Darum werden mit dieser Förderphase Mitarbeiter*innen von Kitas in der Resilienzstärkung von Kindern geschult.
Weitere Informationen zur Fortbildung in der frühkindlichen Resilienzförderung in Kitas erhalten Sie, wenn Sie auf das untenstehende Feld klicken.
Gesundheitsförderung / Resilienzstärkung in der Lebenswelt Kita
Gesundheitsförderung / Resilienzstärkung in der Lebenswelt Kita
In dieser kostenlosen Fortbildung eignen sich die Mitarbeiter*innen Grundlagen an, um die Resilienz von Kindern psychisch kranker und suchtkranker Eltern zu stärken. Dazu behandeln wir unter anderem folgende Themen:
- Sucht und psychische Krankheiten im Familiensystem
- Identifikation von Herausforderungen für die Kinder und daraus resultierende Verhaltensmuster
- resilienzfördernde Aktivitäten und pädagogisches Handeln in der Kita zur Unterstützung von Kindern psychisch kranker und suchtkranker Eltern
- Elterngespräche bei Verdacht auf eine psychische Erkrankung oder Suchterkrankung eines Elternteils
Dieses Modul beantragen Sie bitte per E-Mail.
Antragsberechtigt sind…
Freie und öffentliche Träger folgender Einrichtungen mit Standort in NRW können Mittel beantragen, sofern die grundlegenden Fördervoraussetzungen erfüllt sind:
- Einrichtungen der ambulanten Sucht- und Jugendhilfe
- gemeindepsychiatrische Einrichtungen
- Erziehungs- und Familienberatungsstellen
- Kommunale Einrichtungen wie Gesundheits- oder Jugendamt
- Kindertagesstätten
Anträge können ausschließlich von einem rechtsfähigen Träger gestellt werden (e.V., GmbH, gGmbH, Stiftungen, Gemeinden). Eine Beantragung im Verbund ohne rechtsfähigen Träger oder z. B. einer Selbsthilfegruppe ist nicht möglich. Der Träger übernimmt die Verantwortung für die Einhaltung der Fördervoraussetzungen und die Abwicklung der Fördermittel (Antrag, Weiterleitungsvertrag, Verwendungsnachweis) und ist nicht berechtigt, die Zuwendungsmittel ganz oder zum Teil weiterzuleiten.
Vergabekriterien und Anforderungen an Dokumentation
Im Falle einer Bewilligung sind folgende Dokumentationen im Projektverlauf vorzulegen:
- jährlicher Sachbericht
- regelmäßige Mittelabrufe
- jährlicher zahlenmäßiger Zwischennachweis
- Verwendungsnachweis nach Abschluss des Projekts
- Abschlussbericht
Die entsprechenden Vorlagen erhalten Sie mit der Weiterleitungsvereinbarung, die alle Formalia und Förderbedingungen regelt und die mit der Förderzusage zugestellt wird.
Es besteht kein Rechtsanspruch der Antragstellenden auf eine Förderung. Die Mittelgeber*innen entscheiden im Rahmen der verfügbaren Fördermittel. Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt durch die Koordinierungsstelle des Landesprogramms aufgrund der Vollständigkeit des Antrags, der Fachlichkeit und Qualität des vorgelegten Konzeptes sowie unter Berücksichtigung der regionalen, thematischen und modularen Verteilung.
Antrag stellen
Um einen Förderantrag zu stellen, legen Sie bitte eine Account an und erstellen dann einen neuen Antrag auf Ihrer Profilseite.
Wenn Sie schon einen Account haben, können Sie sich hier einloggen.
Login
Registrieren
Registrieren Sie sich hier um eine Account anzulegen. Danach können Sie Anträge anlegen und verwalten.
Koordinierungsstelle des Landesprogramms KiPS Prävention NRW
Sie interessieren sich für das Landesprogramm KiPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken und haben noch Fragen? Schreiben Sie uns! Wir kümmern uns zeitnah um Ihr Anliegen.
Email: kips@belladonna-essen.de
Oder Sie nehmen direkt telefonisch
mit uns Kontakt auf unter
Telefon: 0201.24 84 17-2
Mobil: 0155.65 82 86 60
Unsere Postanschrift:
Landesfachstelle Familie, Geschlechtervielfalt und Sucht BELLA DONNA der Suchtkooperation NRW
Kopstadtplatz 24–25
45127 Essen