Wir fördern in Modulen

Ihre Einrichtung bietet bereits resilienz- und gesund­heitsfördernde Gruppenangebote für Kinder psychisch kranker oder suchtkranker Eltern an und ist interessiert an einer Förderung?

Ihre Einrichtung möchte in Zukunft Gruppen­angebote für Kinder und Jugendliche umsetzen?

Sie möchten als kommunale Einrichtung eine verbindliche Kooperations­vereinbarung entwickeln?

Die Mitarbeiter*innen Ihrer Kita möchten sich zum Thema Resilienz­förderung von Kindern aus psyschisch oder suchtbelasteten Familien fortbilden?

Dann werden Sie Teil des Landesprogramms KiPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken!

Hier erfahren Sie alles rund um die Module, die Förderbedingungen, das Antragsformular und Beantragung.

Gruppenangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern

Öffentliche oder private Träger können bei der Konzeption und Durchführung von Gruppenangeboten für Kinder psychisch oder suchtbelasteten Familien sowie von Eltern-Kind-Angeboten unterstützt werden. Das beinhaltet die Beratung bei der Kon­zeptio­nierung von Angeboten und ihre finanzielle Förderung sowie die Qualifi­zierung von Personal zur Stärkung von Kindern psychisch kranker und sucht­kranker Eltern.

Weitere Informationen zu den einzelnen Modulen finden Sie in der Modul­beschrei­bung. Klicken Sie dazu einfach auf das jeweilige Feld.

Beratung zur Angebots­kon­zeption

Beratung zur Angebots­kon­zeption

In diesem Modul erhalten die Einrichtungen Unterstützung bei der Konzeptionierung von Gruppenangeboten für Kinder und Jugendliche aus sucht- und psychisch belasteten Familien sowie für deren Eltern. Hier sollen Strategien erarbeitet werden, um Angebote so zu gestalten, dass sie die Ziel­gruppe erreichen und ihren Bedarfen und Bedürf­nissen entsprechen.

Dieses Modul kann nur im Zusammenhang mit dem Modul Basisfinanzierung Gruppenangebote beantragt werden.

Ziel des Moduls

Die Einrichtung hat mit der Unterstützung des Landes­programms ein Gruppenangebot für Kinder und Jugendliche psychisch kranker und suchtkranker Eltern konzipiert und Zugangs­wege zur Zielgruppe erschlossen (Akquise).

Basis­finan­zierung für die Durch­führung von Gruppen­angeboten

Basis­finan­zierung für die Durch­führung von Gruppen­angeboten

Die Teilnahme an diesem Modul ist die Voraussetzung für die Module Beratung zur Angebotskonzeption und Personal­qualifizierung. Es dient der finanziellen Unterstützung von Gruppenangeboten für Kinder und Jugendliche aus Familien mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen sowie deren Eltern.

Ziel des Moduls

Gruppenangebote für Kinder aus sucht­belasteten Familien und Kinder psychisch kranker Eltern sowie kombinierte Eltern-Kind-Angebote erhalten eine Basisfinanzierung. Hier machen betroffene Kinder stabile Bindungs­erfahrungen. Sie entwickeln Resilienz und Strategien, mit der psy­chischen Erkrankung oder Suchterkrankung der Eltern umzugehen, und machen die Erfahrung „Kind sein zu dürfen“. Eltern-Kind-Angebote fördern zudem die Beziehung und das Verständnis für die Erkrankung.

Personal­qualifizierung

Personal­qualifizierung

Wir finanzieren bzw. bezuschussen die Qualifizierung und Fortbildung der Personen, die die Gruppenangebote durch­führen. Themen können sein: Auswirkungen von Sucht oder psychischen Erkrankungen auf das Familiensystem, Resilienzstärkung, Elterngespräche oder pädagogische Methoden.

Dieses Modul kann nur im Zusammenhang mit dem Modul Basisfinanzierung für die Durchführung von Gruppen­angebote beantragt werden.

Ziel des Moduls

Die Mitarbeiter*innen von Trägern sind qualifiziert in der Konzipierung und fachlichen Umsetzung gesundheits- und resilienzfördernder sowie präventiver Arbeit mit Kindern psychisch kranker und suchtkranker Eltern.

 

(Weiter-)Entwicklung von Kooperationen im Hilfesystem

Um ein Hilfesystem vor Ort zu etablieren oder zu stärken, bedarf es einer verbind­lichen Kooperation zwischen den unter­schiedlichen Einrichtungen: Öffentliche und private Träger der Kinder- und Jugend­hilfe, Gemeinde­psychiatrien sowie Jugend- und Gesundheits­ämter. Im Rahmen des Landesprogramms wird die Entwicklung oder Weiter­entwicklung von kommu­nalen Kooperationen gefördert.

In den jeweiligen Modulbeschreibungen erfahren Sie alles über die Förderung einer (Weiter-)Entwicklung von Kooperationen. Klicken Sie dazu einfach auf das jeweilige Feld.

Entwicklung einer Kooperations­ver­einbarung

Entwicklung einer Kooperations­ver­einbarung

Ziel

Eine verbindliche Kooperationsvereinbarung zwischen Jugendhilfe, Suchthilfe und/oder Gemeindepsychiatrie wurde mit dem Ziel entwickelt und beschlossen, die gesundheitliche Situation von Kindern psychisch kranker und suchtkranker Eltern durch gezielte Vernetzungsarbeit zu verbessern.

Zielgruppe

Dieses Modul kann sowohl von teilnehmenden Trägern als auch von kommunalen Institutionen wie Gemeindepsychiatrie, Jugend- und Gesundheitsamt beantragt werden.

 

Weiter­entwicklung bestehender Kooperationen im Hilfe­system

Weiter­entwicklung bestehender Kooperationen im Hilfe­system

Gegenstand/Ziel:
Abschluss einer verbindlichen Kooperationsvereinbarung, die sich auf die generelle Zusammenarbeit der Unterstützungssysteme für die Zielgruppe „Kinder und Jugendliche psychisch kranker und suchtkranker Eltern“ in den verschiedenen Rechtskreisen – Suchthilfe, Jugendhilfe, medizinische Versorgung, Gemeindepsychiatrie – bezieht, und die das Ziel verfolgt, die gesundheitliche Situation der Zielgruppe durch Regelungen über eine strukturierte Zusammenarbeit zu verbessern.

Partner*in/Finanzierung:
GKV-Förderung von Personal- und Sachausgaben; Beratung durch die Landesfachstelle Frauen und Familie BELLA DONNA

 

Gesundheitsförderung in der Lebenswelt Kita

Je früher Kinder psychisch kranker und sucht­kranker Eltern gestärkt werden, desto leichter können sie mit den Heraus­forde­rungen umzugehen, denen sie auf­grund ihrer komplexen familiären Situation be­gegnen. Die Kinder­tagesstätte (Kita) ist ein Ort, an dem sie Kinder sein können und ihrem Alter ent­sprechend gefördert werden. Darum werden mit dieser Förder­phase Mitarbeiter*innen von Kitas in der Resilienzstärkung von Kindern geschult.

Weitere Informationen zur Fortbildung in der frühkindlichen Resilienzförderung in Kitas erhalten Sie, wenn Sie auf das untenstehende Feld klicken.

Gesund­heits­förderung / Resilienz­stärkung in der Lebens­welt Kita 

Gesund­heits­förderung / Resilienz­stärkung in der Lebens­welt Kita 

In dieser kostenlosen Fortbildung eignen sich die Mitarbeiter*innen Grundlagen an, um die Resilienz von Kindern psychisch kranker und suchtkranker Eltern zu stärken. Dazu behandeln wir unter anderem folgende Themen:

  • Sucht und psychische Krankheiten im Familiensystem
  • Identifikation von Herausforderungen für die Kinder und daraus resultierende Verhaltensmuster
  • resilienzfördernde Aktivitäten und pädagogisches Handeln in der Kita zur Unterstützung von Kindern psychisch kranker und suchtkranker Eltern
  • Elterngespräche bei Verdacht auf eine psychische Erkrankung oder Suchterkrankung eines Elternteils

Dieses Modul beantragen Sie bitte per E-Mail.

 

Antragsberechtigt sind…

Freie und öffentliche Träger folgender Einrichtungen mit Standort in NRW können Mittel beantragen, sofern die grundlegenden Fördervoraus­setzungen erfüllt sind:

  • Einrichtungen der ambulanten Sucht- und Jugendhilfe
  • gemeindepsychiatrische Einrichtungen
  • Erziehungs- und Familienberatungsstellen
  • Kommunale Einrichtungen wie Gesundheits- oder Jugendamt
  • Kindertagesstätten

Anträge können ausschließlich von einem rechtsfähigen Träger gestellt werden (e.V., GmbH, gGmbH, Stiftungen, Gemeinden). Eine Beantragung im Verbund ohne rechtsfähigen Träger oder z. B. einer Selbsthilfegruppe ist nicht möglich. Der Träger übernimmt die Verantwortung für die Einhaltung der Fördervoraussetzungen und die Abwicklung der Fördermittel (Antrag, Weiterleitungsvertrag, Verwendungsnachweis) und ist nicht berechtigt, die Zuwendungsmittel ganz oder zum Teil weiterzuleiten.

Vergabekriterien und Anforderungen an Dokumentation

Im Falle einer Bewilligung sind folgende Dokumentationen im Projektverlauf vorzulegen:

  • jährlicher Sachbericht
  • regelmäßige Mittelabrufe
  • jährlicher zahlenmäßiger Zwischennachweis
  • Verwendungsnachweis nach Abschluss des Projekts
  • Abschlussbericht

Die entsprechenden Vorlagen erhalten Sie mit der Weiterleitungs­vereinbarung, die alle Formalia und Förderbedingungen regelt und die mit der Förderzusage zugestellt wird.

Es besteht kein Rechtsanspruch der Antragstellenden auf eine Förderung. Die Mittelgeber*innen entscheiden im Rahmen der verfügbaren Fördermittel. Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt durch die Koordinierungsstelle des Landesprogramms aufgrund der Vollständigkeit des Antrags, der Fachlichkeit und Qualität des vorgelegten Konzeptes sowie unter Berücksichtigung der regionalen, thematischen und modularen Verteilung.

Antrag stellen

Um einen Förderantrag zu stellen, legen Sie bitte eine Account an und erstellen dann einen neuen Antrag auf Ihrer Profilseite.

Wenn Sie schon einen Account haben, können Sie sich hier einloggen.

Login

Registrieren

Registrieren Sie sich hier um eine Account anzulegen. Danach können Sie Anträge anlegen und verwalten.

Koordinierungsstelle des Landesprogramms KiPS Prävention NRW

Sie interessieren sich für das Landesprogramm KiPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken und haben noch Fragen? Schreiben Sie uns! Wir kümmern uns zeitnah um Ihr Anliegen.

Email: kips@belladonna-essen.de

Oder Sie nehmen direkt telefonisch
mit uns Kontakt auf unter

Telefon: 0201.24 84 17-2
Mobil: 0155.65 82 86 60

Unsere Postanschrift:

Landesfachstelle Familie, Geschlechtervielfalt und Sucht BELLA DONNA der Suchtkooperation NRW
Kopstadtplatz 24–25
45127 Essen